ARNOLD RUESS: Mündliche Verhandlung in der Videostream-Klage gegen Google und YouTube vor dem Landgericht Mannheim auf den 8. Dezember 2015 festgelegt
· Max Sound verlangt gerichtliche Anordnung, dass Android-Geräte und YouTube die aktuellen Videocodecs VP8 und H.264 nicht verwenden dürfen
Das Landgericht Mannheim hat die mündliche Verhandlung in dem Videostream-Patent-Verfahren gegen Google und YouTube für den 8. Dezember 2015 angesetzt. Gemäß der deutschen Praxis wird die mündliche Verhandlung am selben Tag geschlossen werden, eine Entscheidung des Gerichts ist wenige Wochen später zu erwarten.
Die kalifornische Max Sound Corporation (OTCQB: MAXD) hat Anfang Dezember 2014 beim Landgericht Mannheim Klage wegen der Verletzung eines in allen wichtigen Ländern gültigen Videostreaming-Patents gegen Google Inc., Mountain View, USA, Google Commerce Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, sowie gegen die Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, eingereicht.
Max Sound hat von dem deutschen Gericht verlangt, dass es Google und YouTube untersagt, Videos unter Nutzung der aktuellen Videocodecs VP8 oder und H.264 weiter zu streamen und videofähige Geräte wie das Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen. Weitere Anträge sind, dass Informationen über alle Gewinne mitgeteilt werden, die auf Patentverletzungen zurückgehen, und dass Google und
YouTube für Schäden infolge der Patentverletzungen für haftbar erklärt werden. Laut Max Sound verwenden Google und YouTube in ihren Videocodes die durch das europäische Patent EP 2 026 277 geschützte Technologie, die dank einer stark optimierten Datenkapazität einen ökonomisch deutlich effizienteren Transport von digitalen Inhalten ermöglicht.
Das börsennotierte Technologie-Unternehmen Max Sound mit Sitz in den USA ist Erfinder des MAX-D HD-Audio-Standard und ist Inhaber einer weltweiten Lizenz für das oben genannte Patent, welches der Vedanti Systems Ltd. gehört.
Max Sound Corp. und die VSL Communications haben dieses Patent bereits erfolgreich auf der Internationalen Funkausstellung, Berlin (IFA) 2014 durchgesetzt. Das Landgericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen und damit zwei Anbietern von Android-Geräten untersagt, ihre Produkte auf der weltgrößten Messe für Verbraucherelektronik anzubieten.
Im Jahre 2010 hatte Google Interesse an dem Kauf von VSL gezeigt und dies dafür benutzt, eine umfassende Einsicht in die Video Streaming-Technologie von VSL zu erhalten. Obwohl die Gespräche mit Google beendet und alle sensiblen Informationen zu VSL zurückgesendet wurden, dokumentierte und benutzte Google das Wissen über die VSL-Technologie in den Videoformaten, ohne eine Lizenz zu nehmen.
John Blaisure, CEO der Max Sound Corp., sagt: "Wir freuen uns, dass unsere Klage in Deutschland zugelassen wurde und die Verhandlung in wenigen Monaten stattfinden wird. Vor dem Hintergrund der vorlegten Beweise sind wir zuversichtlich, dass wir eine vollstreckbare Entscheidung erwarten können. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Absicherung und dem Schutz unseres wertvollen geistigen Eigentums."
Die rechtlichen Berater von Max Sound Corp. in Deutschland sind ARNOLD RUESS, Düsseldorf, und WITTMANN HERNANDEZ, München. Beide Kanzleien sind spezialisiert auf den gesamten Bereich des geistigen Eigentums.