Ashurst berät Barings beim Erwerb des St. Martin Tower in Frankfurt

14.10.2019

Frankfurt/München, 14. Oktober 2019 – Ashurst hat Barings, einen der weltweit größten Immobilien-Investment-Manager, beim Erwerb des Frankfurter St. Martin Tower im Wege eines Share Deals beraten.

Käufer der Immobilie ist ein Joint Venture aus Barings für eine pan-europäische Core-Investitionsstrategie und der börsengelisteten Coreo AG (Coreo) mit 10,1 Prozent. Barings hat die Transaktion für ihren Investor durchgeführt.

Der Bürokomplex mit einer Mietfläche von rund 26.000 Quadratmetern, bestückt mit bonitätsstarken Mietern, ist nahezu vollständig vermietet und befindet sich in sehr guter Lage in der Frankfurter City West. Die Immobilie besteht aus zwei Gebäudeteilen, zum Einen dem "Tower" mit 18 Stockwerken und zum Anderen dem "Wing" mit 7 Etagen. Ferner verfügt das Objekt über 397 Pkw-Stellplätze.

Verkäufer ist die publity AG (publity), welche den St. Martin Tower über ihre Tochtergesellschaft publity Investor GmbH im April 2019 für den eigenen Immobilienbestand erworben hatte. Das Closing der Transaktion wird noch in 2019 erwartet. Über Details zum Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Das Ashurst-Team wurde von Partner Nicolas Deuerling geleitet. Er wurde unterstützt von Counsel Bernd Bäumer, Associates Kai-Steffen Knapp, Tamara Greim und Paralegal Daniel Weimann (alle Immobilienrecht, Frankfurt). Gesellschaftsrechtlich berieten Partner Jan Krekeler (Frankfurt), Counsel Volker Germann (München), Senior Associate Anna-Maria Krekeler und Transaction Lawyer Kathrin Meier (alle Gesellschaftsrecht, beide Frankfurt). Aus dem Luxemburger Büro von Ashurst war Counsel Paul Witte (Gesellschaftsrecht) unterstützend tätig. Aus dem Project Finance-Team waren Partner Derk Opitz und Senior Associate Torsten Limberg (beide Frankfurt) involviert. Zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten beriet Counsel Dr. Maria Held (München). Zum öffentlichen Baurecht, Planungsrecht sowie zum Umweltrecht war Associate Dr. Simon Groneberg (Frankfurt) transaktionsbegleitend tätig. Steuerrechtlich berieten Partner Dr. Anders Kraft und Associate Carina Park (beide Steuerrecht, Frankfurt).

Die Verkäuferseite wurde von Simmons & Simmons beraten. Rechtlicher Berater von Coreo war Kucera.

 

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