ATN - d Avoine Teubler Neu - Rechtsanwälte: RG Textil-Technik GmbH und RG Grundbesitz GmbH in Burscheid beantragen jeweils die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

30.12.2011

Globale Finanzmarktkrise und Textilkrise in Europa führen zur Insolvenzreife

Die Geschäftsführer Geveke der Fa. RG Textil-Technik GmbH und RG Grundbesitz GmbH in Burscheid haben am 28.12.2011 beim Amtsgericht Köln Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

RG Textil-Technik entstand 1987 aus der Firma Kramer & Söhne, welche in der Möbelstoffbranche aktiv war und ursprünglich Möbelveloure, Samt und Spielwarenplüsche anbot. Im Laufe der Jahre verbreiterte sich das Geschäftsfeld. Heute ist RG Textil-Technik Spezialist für das Färben und Veredeln von Textilien und der führende Velours-Auftragsveredler in Europa.

RG Textil-Technik verfügt über ein jahrzehntelanges Know-How auf dem Gebiet der Veloursgewebe. Viele alte Verfahren & Rezepturen aus dem Bereich der Möbelbezugsstoffe, Dekostoffe und Spielwarenplüsche werden von den erfah-renen Mitarbeitern heute noch angewandt. In Kombination mit modernen Verfahren und Technologien kommen sie heute ebenso bei den technischen Plüschen, aber auch Flachgewebe im Bereich Automotive und technischen Textilien zum Einsatz.

Das Unternehmen beschäftigt zur Zeit 37 Mitarbeiter in Burscheid, die in unge-kündigten Beschäftigungsverhältnissen stehen. Im Dezember 2011 werden erstmalig Löhne und Gehälter rückständig. Diese sollen rechtzeitig gezahlt wer-den. Es sind bereits die Vorbereitungen für eine Insolvenzgeldvorfinanzierung der Löhne und Gehälter angelaufen.

Im Jahr 2011 waren (bisher) die Umsätze deutlich schwächer als im Ver-gleichszeitraum 2010. Das Unternehmen wird im laufenden Wirtschaftsjahr nicht mehr den Jahresumsatz von über € 4 Mio. erreichen, den sie z.T noch in den Vorjahren erzielen konnte. Die Umsatz- und Ertragsentwicklungen im Markt für Textilbearbeitung waren in den letzten Monaten rückläufig.

Unter dem Schutz der Sicherungsmaßnahmen im vorläufigen Insolvenzverfah-ren wird der Betrieb fortgeführt. Erste Untersuchungen mit dem Ziel der Sanie-rung des Unternehmens laufen bereits. Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass der Betrieb über die Phase der Insolvenz hinaus fortgeführt und erhalten werden kann.

Dr. Marc d'Avoine

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