Aufarbeitung der Finanzkrise: FMS obsiegt mit Freshfields gegen ehemalige Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate

13.05.2015

Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in einer streitigen Auseinandersetzung mit 272 ehemaligen Aktionären der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) um die Angemessenheit der Barabfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft vertreten. Die ehemaligen Aktionäre hatten ein Vielfaches des gezahlten Betrages als Nachzahlung verlangt. Bereits das LG München I hatte in erster Instanz festgestellt, dass ein Anspruch auf Erhöhung der Barabfindung nicht bestand, weil der FMS zu Recht die Höhe der Barabfindung anhand des Börsenkurses bestimmt hatte. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies nun am 5. Mai 2015 sämtliche Beschwerden gegen den Beschluss erster Instanz zurück (Az. 31 Wx 366/13). Mit dieser Entscheidung ist eine der größten Rechtsstreitigkeiten in Deutschland, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise ausgefochten wurden, für den FMS erfolgreich beendet.

Die Hauptversammlung der HRE hatte im Oktober 2009 beschlossen, die verbliebenen Minderheitsaktionäre im Wege eines sogenannten Squeeze-Out gegen die Übertragung aller restlichen Anteile auf den FMS mit einem Barbetrag von 1,30 Euro je Aktie abzufinden. Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) war zuvor bei der HRE im Zusammenhang mit der Finanzkrise eingestiegen, um die Bank zu stabilisieren. Der Abfindungsbetrag orientierte sich am Börsenkurs der HRE.

Im nachfolgenden Rechtsstreit forderten die ehemaligen Aktionäre eine Erhöhung der Barabfindung. Nach dem nun ergangenen Beschluss des OLG hatte das erstinstanzliche Gericht jedoch die richtigen Feststellungen und Berechnungen getroffen und die Angemessenheit der Barabfindung zu Recht bestätigt. Das OLG stellte unter anderem fest, dass für die Bestimmung der am Börsenwert orientierten Barabfindung richtigerweise auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Anteilsübertragung im Juni 2009 abgestellt worden ist. Die Minderheitsaktionäre hatten dagegen argumentiert, dass bereits der 29. September 2008 relevanter Stichtag sei, da an diesem Tag eine Erklärung des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück im Zusammenhang mit einer geordneten Abwicklung der HRE veröffentlicht wurde.

Da das OLG die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist die Entscheidung nach einem mehr als fünf Jahre andauernden Verfahren nun rechtskräftig geworden.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat SoFFin/FMS bei der Rettung der HRE von Anfang an beraten, unter anderem bei Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der HRE zum Einstieg des SoFFin, zu den Grundlagen der Abwicklungsanstalt, bei der Übertragung von Risikovermögenswerten der HRE-Gruppe und den nachfolgenden Aktionärsklagen.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Christian Decher (Gesellschaftsrecht, Frankfurt), Dr. Patrick Schroeder (Konfliktlösung, Hamburg), Dr. Felix Dette (Gesellschaftsrecht) und Wiebke Wortmann (Konfliktlösung).

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