Aus "BKL Fischer Kühne Lang" wird "BKL Fischer Kühne + Partner"

20.01.2017

Ab sofort firmiert die Sozietät „BKL Fischer Kühne Lang“ unter der Marke „BKL Fischer Kühne + Partner“. Gleichzeitig setzt die Spezialkanzlei mit zwei neuen Assoziierten Partnern ihren Wachstumskurs fort.

Bonn/München, 19. Januar 2017 – Mit einer Umfirmierung stellt die Kanzlei „BKL Fischer Kühne + Partner“ die Weichen für die Zukunft. Der neue Markenname legt die Grundlage für weiteres organisches Wachstum und unterstreicht die Offenheit für weitere Partner. „Wir wollen hochqualifizierte Mitarbeiter gewinnen und ihnen den Weg zur Partnerschaft ermöglichen“, sagt Alexander Pfisterer-Junkert, Co-Managing Partner von „BKL Fischer Kühne + Partner“. „Ziel ist es, unsere Spezialkompetenzen weiter auszubauen, um Mandanten bundesweit individuell und umfassend zu beraten.“

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 verzeichnet die Kanzlei zweifachen personellen Zuwachs. Rechtsanwalt Dr. Stephan Schulz, langjähriger Mitarbeiter der Kanzlei, wird Assoziierter Partner am Standort Bonn. Rechtsanwältin Carmen Mielke-Vinke verstärkt den Standort München als Assoziierte Partnerin. Sie wechselt von Norton Rose Fulbright. Das Team von BKL besteht nunmehr aus zehn Berufsträgern, darunter fünf Partnern.

Dr. Stephan Schulz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist seit 2010 für BKL tätig. Er studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und promovierte berufsbegleitend an der Leibniz Universität Hannover. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Schadensabwehr in Kapitalanlageprozessen und sämtlichen Fragen des Kreditrechts sowie des Aufsichtsrechts.

Carmen Mielke-Vinke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht. Vor ihrem Einstieg bei BKL war sie in renommierten Steuerkanzleien und in einer internationalen Großkanzlei tätig, zuletzt von 2014 bis 2016 bei Norton Rose Fulbright. Ihre Spezialgebiete sind neben der erbrechtlichen Beratung die rechtliche und steuerrechtliche Beratung in der (inter-) nationalen Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung sowie das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.

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