B&L Rechtsanwälte erweitern ihr Beratungsangebot für Ärzte und Zahnärzte
B&L Rechtsanwälte
Die Medizinrechtskanzlei B&L Rechtsanwälte erweitert ihr Beratungsangebot für Ärzte und Zahnärzte und berät nunmehr auch im Arztstrafrecht. Hierzu wird die Kanzlei in Zukunft unterstützt durch den Fachanwalt für Strafrecht Marc von Harten.
Grund für die Ausweitung des Beratungsangebotes ist der Umstand, dass Strafverfahren gegen medizinische Leistungserbringer derzeit bundesweit Konjunktur haben. Während mit dem Rechtsgebiet Arztstrafrecht meistens die Fälle nicht lege artis ausgeführter ärztlicher Eingriffe in Verbindung gebracht wurden, ist das Arztstrafrecht mittlerweile immer mehr geprägt von Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs, so RA Jens Pätzold, Partner der B&L Rechtsanwälte. Solche Verfahren sollten in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden, da entsprechende Ermittlungsverfahren potentiell die wirtschaftliche Existenz des Arztes gefährden, da schon die Verurteilung zu einer Geldstrafe den Entzug der Approbation zur Folge haben kann, so RA Pätzold weiter.
Der Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane im Bereich des Arztstrafrechts kann nur mit einer Spezialisierung im Bereich der Verteidigung begegnet werden. B&L Rechtsanwälte kombinieren ihre medizinrechtliche Spezialisierung mit der strafrechtlichen Spezialisierung von RA von Harten, um so optimale Ergebnisse für die betroffenen Ärzte und Zahnärzte zu erzielen.
RA Marc von Harten ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereines und in der Vereinigung hessischer Strafverteidiger und war bereits in der Vergangenheit auf dem Gebiet des Arztstrafrechts als Strafverteidiger tätig.
www.medizinanwaelte.de
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RA Jens Pätzold, Partner
Tel.: 06172-13 99 60
Email: jp@bl-ra.com
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