Baker & McKenzie-Partner Peter Wessels als BGH-Anwalt zugelassen

25.10.2013

Frankfurt a.M./Berlin 23. Oktober 2013 – Dr. Peter Wessels (50), Partner im Bereich Corporate/M&A von der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, ist von der Bundesministerin für Justiz als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen worden.

Wessels gehört seit 1992 zum Berliner Büro von Baker & McKenzie, wurde 2000 Equity-Partner und ist auch ein gefragter Notar. Er hat Beratungsschwerpunkte im Gesellschafts-, Immobilien- und Insolvenzrecht, vertrat seine Mandaten vor Gericht aber auch auf anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Nun wird er sich als BGH-Anwalt in Karlsruhe niederlassen.

„Peter Wessels hat uns schon vor etwa zwei Jahren von seiner Bewerbung berichtet. Die Nachricht trifft uns daher nicht unvorbereitet“, kommentiert Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, Managing Partner von Baker & McKenzie Deutschland. „Auch wenn wir uns gewünscht hätten, Peter Wessels bei uns halten zu können, sind wir doch stolz, dass einer von uns die ehrenvolle Zulassung als BGH-Anwalt erworben hat.“

„Für einen zivilrechtlichen Generalisten wie mich ist die Tätigkeit als BGH-Anwalt die Erfüllung eines beruflichen Traums“, sagt Wessels. „Mit Baker & McKenzie und vielen Anwalts- und Notarkollegen in und außerhalb von Berlin werde ich trotz des Wechsels nach Karlsruhe gewiss verbunden bleiben.“

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