BEITEN BURKHARDT berät Bundesverkehrsministerium bei Staatsvertrag über Feste Fehmarnbeltquerung

31.07.2009

BEITEN BURKHARDT

Nürnberg, den 30.07.2009 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgreich bei Gestaltung und Abschluss des Staatsvertrages über die feste Querung des Fehmarnbelt, einschließlich des sich daran anschließenden Gesetzgebungsverfahrens, beraten.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sowie, nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, dem Inkrafttreten des entsprechenden Vertragsgesetzes am 24. Juli 2009, wurde ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung des auch von der Europäischen Union geförderten und derzeit größten Infrastrukturprojekts Nordeuropas getan. Auf gesicherter rechtlicher Grundlage kann nunmehr in beiden Vertragsstaaten in die konkrete Planungs- und Genehmigungsphase eingetreten werden.

Für Berthold Mitrenga, verantwortlicher Projektleiter und Leiter der Praxisgruppe Öffentliches Recht/Vergaberecht bei BEITEN BURKHARDT, stellt die umfassende Beratung hinsichtlich Staatsvertrag und Gesetzgebungsverfahren ein zentrales Projekt im öffentlich-rechtlichen Beratungsspektrum dar: „Der Staatsvertrag stellt die Weichen für eine effektivere Anbindung Skandinaviens an Kontinentaleuropa. Das Querungsbauwerk schließt eine entscheidende Infrastrukturlücke und wird sowohl für die volkswirtschaftliche Gesamtentwicklung in Europa als auch für die betroffenen Regionen nachhaltige Vorteile bringen. Umso mehr freut es uns, die Vertragsgestaltung, die Verhandlungen und das Gesetzgebungsverfahren bis zu ihrem positiven Abschluss begleitet zu haben.“

Das Querungsbauwerk wird laut Staatsvertrag vom Königreich Dänemark geplant, gebaut und über Mauteinnahmen finanziert und neben einer vierspurige Autobahn zwei Schienenstränge umfassen. Die Frage, ob es sich bei dem Querungsbauwerk um eine Brücke oder einen Tunnel handeln wird, beantworten die sich nunmehr anschließenden öffentlich-rechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die insbesondere umwelt- und naturschutzrechtliche Belange zu würdigen haben. Parallel werden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Königreich Dänemark die Hinterlandanbindungen ausgebaut.

Nach Aussage der vom Königreich Dänemark mit der Durchführung beauftragten Projektgesellschaft soll 2012 die Planungsphase abgeschlossen sein und 2013 mit dem Bau der Querung begonnen werden. Die Verkehrsübergabe ist für 2018 geplant.

Berater Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

BEITEN BURKHARDT: Berthold F. Mitrenga (Projektleitung), Hans Georg Neumeier (Bau- und Fachplanungsrecht, öffentlich-rechtliche Vertragsgestaltung; München), Stephan Rechten (Internationales Vergaberecht, Seerecht; Berlin), Katrin Lüdtke (Internationales Umweltrecht; München), Dr. Stephen Lampert (Staats- und Verfassungsrecht; München), Werner Stirnweiß (Internationales Vertragsrecht, Nürnberg)

Kontakt:

Berthold F. Mitrenga

 

Tel.:+49 911 27971-0

 

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Stefan Horst

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