BEITEN BURKHARDT: Gericht verbietet Namen der Bundesdruckerei

24.06.2008

BEITEN BURKHARDT

München, 23. Juni 2008 ­ Das Oberlandesgericht München hat der Bundesdruckerei durch Urteil vom 19. Juni 2008 verboten, ihren Namen weiter zu verwenden (Az.: 29 U 5133/03). Der Grund: Die Bundesdruckerei GmbH gehört schon seit 2000 nicht mehr dem Bund, sondern privaten Investoren. Der Name sei daher irreführend. Geklagt hat ein Konkurrent der Bundesdruckerei, der sich im Wettbewerb um Aufträge für technische Druckerzeugnisse durch den Namen benachteiligt gesehen hat. Der Streit wurde entschieden, nachdem bereits der Bundesgerichtshof in dem Namen Bundesdruckerei eine Irreführung gesehen und die Sache mit genauen Anweisungen zur weiteren Behandlung an das Oberlandesgericht München zurückgegeben hat (Az.: I ZR 122/04). Die Bundesdruckerei GmbH darf ihren Namen – im Rahmen einer sogenannten Aufbrauchsfrist – noch bis 31. Dezember 2008 weiterführen. Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Linstow von BEITEN BURKHARDT, einer der beiden Vertreter des klagenden Konkurrenten: "Das ist ein Schulfall einer den Verbraucher täuschenden Werbung, die zu verbieten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nachdem aber der BGH die Richtung schon vorgegeben hat, steht das Urteil auf einer tragfähigen Basis."

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