BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: EECH European Energy Consult Holding AG erneut verurteilt – Solar-Anleger soll Geld zurück erhalten

14.03.2008

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Hamburg, 13.03.2008 - Die Hamburger BGKS-Rechtsanwälte Matthias Gröpper und Andreas Köpke haben vor dem Landgericht Hamburg erneut einen Titel gegen die EECH European Energy Consult Holding AG (EECH AG) geholt.

Rechtsanwaltanwalt Gröpper hatte die EECH AG für einen Anleger verklagt, der die Anleihe Solar gezeichnet hatte. Er fühlte sich getäuscht, weil die EECH-Verantwortlichen den Emissionserlös anders als im Prospekt behauptet in den Erwerb von Kunstgegenständen investiert haben, kündigte die Anleihe fristlos und forderte das Geld zurück. Die EECH AG verweigerte die Rückzahlung. Der Richter verurteilte die EECH AG jetzt zur Rückzahlung der Valuten und gab dem Anleger damit recht (Urteil vom 06.03.2008, 328 O 411/07, nicht rechtskräftig).

Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das Landgericht hat unsere Rechtsauffassung bes-tätigt. Durch die Verwendung der Solar-Gelder für den Erwerb von Kunstgegenständen durfte der Kläger fristlos kündigen. Infolgedessen muss die EECH AG jetzt alle Valuten zurückzahlen."

Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Das Urteil ist sehr wichtig, weil es eine der ersten Ent-scheidungen nach der Abberufung des ursprünglichen Richters ist. Der war nämlich auf den Antrag der EECH AG hin wegen Befangenheit abgelehnt worden. Jetzt wis-sen wir, dass der neue Richter auch unserer Argumentation folgt."

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