B|G|K|S-Rechtsanwälte: BGH - Dramatische Stärkung der Anlegerrechte Schadensersatzsanprüche aus Überleitungsfällen sind nicht verjährt
B|G|K|S-Rechtsanwälte
Stuttgart/Hamburg, 23.01.2007 Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechte von Kapitalanlegern dramatisch gestärkt. Nach den Feststellungen des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats sind die Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (sog. Überleitungsfälle), in den meisten Fällen nicht verjährt (Az. XI ZR 44/06). Denn in diesem Fällen kommt es für den Beginn der Verjährung entscheidend auf die Kenntnis des Anlegers vom Schaden und vom Schädiger an, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Das Urteil dürfte für mehr als 100.000 Kapitalanleger in Deutschland Bedeutung haben. Bis dato bestand wegen der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) zum neuen Verjährungsrecht die Rechtsunsicherheit, ob die vor dem 01.01.2002 entstandenen Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern seit dem 31.12.2004 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind. Das ist nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs nicht der Fall: Die Kapitalanleger können ihre Schadensersatzansprüche auch noch heute durchsetzen, wenn sie in den letzten drei Jahren keine Kenntnis vom Schaden und von dem Schädiger hatten.
Und das, so Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte, gilt für die meisten Mandanten. Denn die Kapitalanlagen entwickeln sich in den meisten Fällen in den ersten Jahren scheinbar prognosegerecht. Und solange der Schaden nicht sichtbar geworden ist, hat der Anleger keine Kenntnis davon.
B|G|K|S-Rechtsanwalt Marcel Seifert: Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung die Meinung vieler Oberlandesgerichte bestätigt und für Rechtssicherheit gesorgt. Jetzt können wir vielen Mandanten grünes Licht für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche geben.
Die Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte hat sich auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt von den beiden Büros in Stuttgart und Hamburg aus bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
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