BHP/Rio Tinto: Mayer Brown berät EUROFER als Beschwerdeführer vor EU-Kommission und Bundeskartellamt

19.10.2010

18. Oktober 2010. Der britisch-australische Rohstoffkonzern BHP Billiton Group plc und sein Wettbewerber Rio Tinto plc haben ihre im vergangenen Jahr angekündigten Pläne, ein Eisenerz-Joint Venture zu gründen, aufgegeben. Als Grund gaben die Unternehmen an, dass die zuständigen Kartellbehörden, darunter die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt sowie nationale Behörden in Australien, Japan und Korea, das Joint Venture in der geplanten Form wohl nicht genehmigt hätten. Einige Behörden hatten im Vorfeld Auflagen angekündigt, andere signalisiert, die Transaktion zu untersagen.

Der Verband der europäischen Stahlhersteller, EUROFER, hatte vor der Europäischen Kommission gegen das geplante Joint Venture förmliche Beschwerde eingelegt und war in einem parallelen Verfahren vor dem Bundeskartellamt als Beigeladene einbezogen. Die internationale Sozietät Mayer Brown hat EUROFER in beiden Verfahren vertreten. Zum Team gehörten Dr. Jens Peter Schmidt, Partner im Brüsseler Büro, und Associate Arantzazu Golderos. Zudem berieten Kartellrechtsspezialisten der Sozietät zu den kartellrechtlichen Fragen in China.

Nach Auffassung von EUROFER wären die Anreize, geplante Investitionen in Kapazitätserweiterungen zu stoppen oder zu verlangsamen, um das Angebot auf dem Markt zu verringern und die Eisenerzpreise nach oben zu treiben, sehr hoch gewesen. „Es war ein sehr herausfordernder Fall. In den vergangenen Monaten hat sich die Preisfindung für Eisenerz erheblich geändert, was immer neue Analysen und Bewertungen im Hinblick auf die kartellrechtlichen Auswirkungen erforderlich machte“, erklärt Dr. Jens Peter Schmidt.

Das geplante Joint Venture, das einen Wert von ca. 116 Milliarden US Dollar gehabt hätte, sollte die Vorkommen des für die Stahlherstellung essentiellen Rohstoffs Eisenerz der beiden Rohstoffgiganten in Westaustralien zusammenlegen. Das Vorhaben löste langwierige Untersuchungen von Kartellbehörden weltweit aus. Unter anderem untersuchte die Europäische Kommission in Brüssel, ob das Joint Venture gegen das Kartellverbot verstößt; das Bundeskartellamt in Bonn prüfte parallel das Vorhaben gemäß der nationalen Regeln zur Fusionskontrolle.

EUROFER repräsentiert die europäische Stahlindustrie (u.a. ThyssenKrupp, ArcelorMittal, Tata Steel/Corus und weitere), die mit einem Umsatz von 200 Milliarden Euro und einer Jahresproduktion von 200 Millionen Tonnen Stahl Weltmarktführer der Branche ist. Der Verband hat sich im Namen seiner Mitglieder seit Einleitung der kartellrechtlichen Prüfungen gegen das geplante Joint Venture ausgesprochen.

Mayer Brown berät häufig Drittbeteiligte in Fusions- und Kartellverfahren.

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Dr. Jens Peter Schmidt
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M: +32 497 44 97 94
jpschmidt@mayerbrown.com

Mayer Brown ist eine führende globale Wirtschaftssozietät mit mehr als 1.600 Anwälten an 21 Standorten in bedeutenden Wirtschaftszentren weltweit, darunter 875 in Nord- und Südamerika, 425 in Europa und 300 in Asien. In den deutschen Büros in Frankfurt am Main, Köln und Berlin beraten rund 90 Anwälte deutsche und internationale Mandanten bei der Lösung komplexer Rechtsfragen. Zu den Mandanten zählen viele der großen Unternehmen und Organisationen weltweit. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Mayer Brown liegen in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht und M& amp;A, Gewerblicher Rechtsschutz, Human Resources, Kartellrecht, Immobilienrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren sowie Steuerrecht. www.mayerbrown.com

Mayer Brown LLP is a limited liability partnership established under the laws of the state of Illinois, U.S.A.

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