Bird & Bird berät TRUW Arzneimittel im „Zimt-Krieg“

26.04.2010

Bird & Bird

Frankfurt, 26. April 2010 - Bird & Bird LLP vertritt die Truw Arzneimittel GmbH in Streitigkeiten um das diätetische Lebensmittel "Diabetruw", welches als zimtextrakthaltiges Diätetikum in Deutschland marktführend ist und von vielen Diabetikern zur Senkung des Blutzuckerspiegels verwendet wird.

Der ostwestfälische Hersteller von Arzneimitteln, diätetischen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen TRUW Arzneimittel GmbH, Gütersloh hatte das Produkt "Diabetruw" mit einem sehr hochwertigen standardisierten Zimtextrakt als diätetisches Lebensmittel zur Senkung des Blutzuckerspiegels in den Verkehr gebracht. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hat das Produkt angegriffen, da es sich nach seiner Auffassung um ein Arzneimittel handele. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 2010 konnte nun dieser vielbeachtete Rechtsstreit zu Gunsten von TRUW beendet werden.

Die Besonderheit dieses Verfahrens liegt darin, dass für das streitgegenständliche "Diabetruw" durch klinische Studien eindeutig und unbestritten festgestellt ist, dass das Produkt tatsächlich den Blutzuckerspiegel senkt. TRUW - als ethischer Arzneimittelhersteller - hat erhebliche Investitionen in die klinische Erforschung vom Zimtextrakt getätigt.

Das Landgericht Bielefeld hatte nach Auswertung mehrerer Universitätsgutachten und durchgeführter Beweisaufnahme, die jeweils zum selben Ergebnis gekommen sind, festgestellt, dass "Diabetruw" keine pharmakologische, sondern eine nutritive Wirkung entfaltet und daher ein diätetisches Lebensmittel und kein Arzneimittel darstellt. Der Bundesgerichtshof hatte nach gegenteiliger Entscheidung des OLG Hamm im Urteil vom 14. Januar 2010 (Az.: I ZR 138/07) festgestellt, dass das Produkt in Übereinstimmung mit europäischem Recht als verkehrsfähiges Lebensmittel einzustufen ist, solange sichergestellt ist, dass der Verzehr der Menge Zimt keine Gesundheitsgefährdung hervorruft. Die Parteien des Rechtsstreits haben nach dem BGH-Urteil übereinstimmend festgestellt, dass der Verzehr von Zimt und insbesondere von "Diabetruw" absolut unbedenklich ist. Das Urteil des LG Bielefeld wurde nach Rücknahme der Berufung beim OLG Hamm durch den VSW rechtskräftig.

Die Truw Arzneimittel GmbH wurde durch die folgenden Bird & Bird Anwälte vertreten: Ulf Grundmann (Partner), Jarste Akkermann (Associate) beide IP, Frankfurt.

Der VSW wurde von der Kanzlei Burchert & Partner, Berlin vertreten.

Fortführende Erklärung:

Bei diesem Verfahren hat der BGH die Rechtsprechung des EuGH aufgegriffen und deutlich verfeinert. Der Hinweis auf die Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit als zusätzliches zu beachtendes Abgrenzungskriterium stellt einen wesentlichen Meilenstein der Rechtsfortbildung in der Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln dar. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Vielzahl anderer Rechtstreitigkeiten zu Zimt-haltigen Produkten; vielmehr werden die meisten derzeit und zukünftig anhängigen Streitigkeiten erheblich von dieser sehr zu begrüßenden Rechtsfortbildung durch den BGH beeinflusst. Das Team von Bird & Bird hat bereits die Produktkonzeption und Produktentwicklung sowie den Markteintritt von "Diabetruw" anwaltlich begleitet.

Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Alexander Schröder-Frerkes, Managing Partner Deutschland

T +49 (0) 211 2005 6223, Email : alexander.schroeder-frerkes@twobirds.com oder

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Anmerkungen für die Redaktion

Bird & Bird LLP ist eine internationale Anwaltssozietät mit über 800 Anwälten an 21 Standorten in 15 Ländern Europas und Asiens. Die Kanzlei bietet auf Grund ihrer umfangreichen Expertise in ausgewählten Industriesektoren und Rechtsgebieten einen einzigartigen Service und genießt seit vielen Jahren einen herausragenden Ruf. Weitere Informationen finden Sie unter www.twobirds.com.

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