Bird & Bird erreicht für Sat.1 erneut Aufhebung von Drittsendezeitlizenzen

29.04.2015

Hamburg, 28.04.2015 - Bird & Bird LLP erreicht für Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH (Sat.1) erneut die Aufhebung von Drittsendezeitlizenzen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer am 28. April 2015 verkündeten Entscheidungen die durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im Jahr 2013 vorgenommene Vergabe von Drittsendezeiten an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig erachtet. Das Verwaltungsgericht hat daher auf Klage von Sat.1 nun erneut einen Drittsendezeiten-Zulassungsbescheid der LMK aufgehoben Az. 5 K 752/13.NW).

Das Verfahren über die Vergabe der Drittsendezeiten sei, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, sowohl auf der Verfahrensstufe zwischen Einleitung des Verfahrens im März 2011 und Ausschreibung am 4. Juli 2011 als auch auf der nachfolgenden Stufe des Auswahlverfahrens fehlerhaft gewesen. Die umfassende Rechtswidrigkeitsfeststellung wirke sich auf alle erteilten Zulassungen aus. Das Gericht bestätigt damit die Rechtsansicht von Sat.1. Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht.

Sat.1 wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Federführung) und Dr. Stefan Engels, Associates Judith Hoffmann, Christoph Engelmann (alle Medienrecht, Hamburg).

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