Bird & Bird erwirkt für Abellio Entscheidung im Nachprüfungsverfahren: Direktvergabe zur Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr verstößt gegen Vergaberecht

07.03.2017

Düsseldorf, 06. März 2017 – Bird & Bird LLP hat für die Abellio GmbH im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Westfalen eine richtungsweisende Entscheidung erwirkt, der zufolge die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr gegen nationales und europäisches Vergaberecht verstößt.

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) hatten europaweit bekannt gemacht, schrittweise Fahrten des IC 51 der DB Fernverkehr AG für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Westfalen-Tarifs zwischen Dortmund und Kassel im Wege der Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Fernverkehr ab Dezember 2017 für fünf Jahre zu öffnen (EU-Bekanntmachung 2016/S 213-388533 vom 04.11.2016).

Nach zunächst erfolgloser Rüge ist die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster der rechtlichen Argumentation Abellio‘s gefolgt. So muss auch den Mitbewerbern der DB Fernverkehr AG in einem formellen europaweiten Vergabeverfahren die Chance gegeben werden, die geforderten Leistungen auf den betroffenen Strecken zu erbringen, sofern diese technisch dazu fähig sind. Die bereits bestandskräftige Entscheidung ist sowohl aus vergabe- als auch aus kartellrechtlicher Perspektive zu begrüßen und lässt sich insbesondere als Signal zur Wahrung und Stärkung des Wettbewerbs im Markt des Schienenpersonennah- und fernverkehrs verstehen.

Die Abellio GmbH wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Dr. Alexander Csaki (Federführung, Öffentliches Wirtschaftsrecht), Partner Dr. Jörg Witting (Kartellrecht) beide Düsseldorf sowie Counsel Martin Conrads (Öffentliches Wirtschaftsrecht) Hamburg.

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