Bird & Bird für Sat.1 um Drittsendezeitenvergabe vor OVG Rheinland-Pfalz erfolgreich

12.09.2014

Hamburg, 11.09.2014 - Bird & Bird LLP war erneut für die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH (Sat.1) im Verfahren um die Vergabe der Sendezeiten für unabhängige Dritte (sog. Drittsendezeiten) erfolgreich.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einer am 9. September 2014 veröffentlichten Entscheidungen im Eilverfahren die durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Drittsendezeiten an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig erachtet. Das OVG hat daher die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage von Sat.1 gegen den sog. Drittsendezeiten-Zulassungsbescheid wiederhergestellt (Beschl. v. 23. Juli 2014, Az. 2 B 10323/14.OVG). Bereits das VG Neustadt hatte in der Vorinstanz auf den Eilantrag von Sat.1 die aufschiebende Wirkung der Klage teilweise wiederhergestellt (vgl. Pressemitteilung Nr. 12/14 des VG). Auf die Beschwerde von Sat.1 stellte das OVG die aufschiebende Wirkung nun vollumfänglich wieder her und wies die gegen die erstinstanzliche Entscheidung gerichteten Beschwerden der LMK und Dritter zurück. Konsequenz dieser Entscheidung – so das OVG: Es „entfallen vorläufig – bis zum Abschluss der Klageverfahren – die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1“ (vgl. Pressemitteilung Nr. 29/20014 des OVG).

Sat.1 wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Federführung) und Dr. Stefan Engels, Associates Christopher Daniels und Judith Hoffmann (alle Medienrecht, Hamburg)

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