Bird & Bird gewinnt Grundsatzverfahren für Sat.1 um Drittsendezeitenvergabe

11.09.2012

Hamburg, 07.09.2012 - Bird & Bird LLP hat das Grundsatzverfahren gegen die Erteilung von Sendezeiten für unabhängige Dritte für Sat.1 gewonnen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt a.W. hat im Klageverfahren um die Vergabe der Sendezeiten für unabhängige Dritte im Hauptprogramm von Sat.1 (sog. Drittsendezeiten) der Klage von Sat.1 vollumfänglich stattgegeben. Der Auswahl- und Zulassungsbescheid der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) ist damit aufgehoben. Erstmals in der Geschichte des Rundfunkrechts ist damit auf Klage eines Hauptprogrammveranstalters die Zulassung von Drittsendezeitveranstaltern aufgehoben worden. Der Sat.1-Prozessvertreter Dr. Michael Stulz-Herrnstadt sagt: "Dadurch ist ein Stück Rundfunkrechtsgeschichte geschrieben worden." Im Nachgang zur mehrstündigen mündlichen Verhandlung vor dem VG Neustadt a.W. hatte die LMK bereits die von ihr angeordnete sofortige Vollziehung des Zulassungsbescheids wieder aufgehoben, gegen die Sat.1 im einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vorgegangen war.

Die LMK hatte im April die Drittsendezeiten bei Sat.1 an die Produktionsfirmen "News and Pictures" und DCTP vergeben. Das Gericht bestätigte nun die Rechtsansicht von Sat.1, dass hierbei zwingende Verfahrensvorschriften nicht beachtet worden sind. Das Verfahren über die Vergabe der Drittsendezeiten sei, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, grundsätzlich darauf gerichtet, dass die Veranstalter der Drittsendezeiten von LMK und Hauptprogrammveranstalter einvernehmlich ausgewählt werden. Wenn - wie im vorliegenden Fall - LMK und Sat.1 die Veranstalter der Drittsendezeiten nicht einvernehmlich auswählen, sieht der Rundfunkstaatsvertrag weitere zwingende Verfahrensanforderungen vor. Diese sind nach Auffassung des Gerichts zu Lasten von Sat.1 nicht eingehalten worden. Auch materiell-rechtlich hat das Gericht Bedenken an der Vergabeentscheidung der LMK. Die Urteilsgründe sollen im Oktober veröffentlicht werden.

Sat.1 wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Federführung und Associate Katharina Sprafke (beide Medienrecht /öffentliches Recht, Hamburg)

Hintergrund

Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Privatsender mit bundesweitem Vollprogramm unabhängigen Drittanbietern Sendezeit ermöglichen und diesen das dort gesendete Programm auch bezahlen, wodurch die Vielfalt im Programm erhöht und die Gefahr einer Meinungsübermacht verhindern werden soll. Betroffen von dieser Regelung sind seit Jahren die Fernsehsender ProSiebenSat.1 und RTL. Über die Vergabe der Drittsendefensterlizenzen entscheidet die jeweils zuständige Landesmedienanstalt im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens.

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