Bird & Bird vertritt Bübchen gegen einstweilige Verfügung durch Johnsons & Johnson

21.11.2023

Düsseldorf, 21. November 2023 - Die internationale Anwaltskanzlei Bird & Bird vertritt Bübchen (Skincare GmbH) gegen eine einstweilige Verfügung zu ihrer „Erdöl Nein Danke!“ Kampagne durch Johnson & Johnson.

 

Mit der Kampagne "Erdöl Nein Danke!" thematisiert Bübchen seit September die langjährige Kontroverse zum Einsatz von Paraffin in Hautpflege und stieß damit eine intensivierte Diskussion an. Denn bereits seit über einem Jahrzehnt verzichtet Bübchen auf den Einsatz von Paraffinen in Baby- und Kinderpflege.

 

In diesem Zusammenhang erwirkte der Wettbewerber Johnson & Johnson nun eine einstweilige Verfügung (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 15.11.2023, 312 O 353/23). Bird & Bird begleitet Bübchen in dieser Auseinandersetzung und übernimmt insbesondere die gerichtliche Vertretung im Verfahren in Hamburg.

 

Bübchen (Skincare GmbH) wird von den folgenden Bird & Bird Anwälten vertreten: Partner Dr. Uwe Lüken und Associate Dr. Rick Wendler (beide Marken- und Wettbewerbsrecht, Düsseldorf).

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