Bird & Bird vertritt Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) und gewinnt vor OLG

06.02.2013

Frankfurt, 05. Februar 2013 - Bird & Bird LLP hat die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in einem über fast sieben Jahre geführten Rechtsstreit um Frankfurter Werbeanlagen vor dem OLG erfolgreich vertreten.

Die zum Decaux-Konzern zählende Wall AG hat die Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch die Stadt Frankfurt am Main an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) anzufechten versucht. Im Ergebnis erfolglos, wie der Vergabesenat (11. Zivilsenat) des OLG Frankfurt am Main in einem am 29.01.2013 verkündeten Urteil (Az. 11 U 33/12) festgestellt hat.

Vorausgegangen war ein über das Frankfurter Landgericht und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geführtes Zivilverfahren. Wall verlangte Schadensersatz in Millionenhöhe sowie Unterlassung der Durchführung eines Vertrages über Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Frankfurter Innenstadt von der Stadt Frankfurt und der beauftragten FES. Nach Meinung von Wall hätte eine strittige Konzession im Jahr 2005 nicht an die FES vergeben werden dürfen, weil Wall seinerzeit zunächst als Nachunternehmer der FES benannt, kurz vor der Zuschlagserteilung aber ausgetauscht worden war. An die Stelle von Wall trat die Deutsche Städte Medien GmbH als neuer Nachunternehmer. Diesen Wechsel hielt Wall für rechtswidrig.

Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Prof. Dr. Heiko Höfler sowie den Associates Zsófia Petersen und Christine Herkommer, alle Öffentliches Wirtschaftsrecht, Frankfurt.

Inhouse: Sabine Scholz, Chefjustiziarin

OLG Frankfurt am Main, Vergabesenat (11. Zivilsenat): VorsRiOLG Dr. Weber (Vors.), RiOLG Dr. Fehns-Böer (Berichterstatterin), RiOLG Bonkas (Beisitzerin)

Hintergrund:

Zahlreiche vergaberechtliche Grundsatzfragen mündeten in ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. Das Landgericht wies erstinstanzlich nach dem EuGH-Urteil die Klage der Wall AG ab. Eine hiergegen von Wall eingelegte Berufung wies das Frankfurter Oberlandesgericht zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen, so dass Wall bestenfalls über den Umweg einer Nichtzulassungsbeschwerde das Verfahren fortführen könnte.

Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Alexander Schröder-Frerkes, Managing Partner Deutschland
T +49 (0) 211 2005 6223, Email : alexander.schroeder-frerkes@twobirds.com oder
Carola Heinig, Marketing Manager Deutschland
T +49 (0) 211 2005 6243, Email: carola.heinig@twobirds.com

Anmerkungen für die Redaktion

Bird & Bird ist eine internationale Anwaltssozietät mit einem außergewöhnlichen Verständnis für strategische und unternehmerische Zusammenhänge. Wir verbinden erstklassige rechtliche Expertise mit tiefgehender Branchenkenntnis und einer erfrischend kreativen Denkweise, um Mandanten dabei zu unterstützen, ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen. Wir haben über 1000 Anwälte in 23 Büros in Europa, dem Mittleren Osten und Asien und pflegen enge Beziehungen zu Kanzleien in anderen Teilen der Welt. Mehr über uns erfahren Sie unter www.twobirds.com.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell