Bird & Bird’s Of Counsel von Beşiktaş Istanbul als CAS-Richter berufen

11.09.2013

Düsseldorf, 10. September 2013 – Prof. Dr. Martin Schimke, Of Counsel im Düsseldorfer Büro von Bird & Bird, ist als Schiedsrichter des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) berufen worden, im Verfahren über den Ausschluss des türkischen Spitzenklubs Beşiktaş Istanbul aus der Europa League 2013/2014 zu entscheiden.

Beşiktaş Istanbul war Mitte Juli von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die kommende Spielzeit der Europa League gesperrt worden. Hintergrund des Ausschlusses war die Verwicklung des Klubs in den Manipulationsskandal in der türkischen Liga in der Saison 2010/2011. Der Istanbuler Club hatte gegen die verhängte Sperre bei der UEFA Protest eingelegt, war hiermit jedoch erfolglos geblieben. Anschließend war Beşiktaş Istanbul mit einem Eilantrag vor dem Internationalen Sportsgerichtshof gegen den Ausschluss vorgegangen, woraufhin der CAS die UEFA-Sperre aufgrund des schwebenden Verfahrens zumindest vorübergehend ausgesetzt hatte.

In seiner endgültigen Entscheidung vom 30. August 2013 hat das Schiedsgericht jedoch in letzter Instanz nunmehr die Sperre der UEFA und damit den Ausschluss von Beşiktaş Istanbul aus der Europa League 2013/14 bestätigt.

Von der CAS-Schiedsrichterliste war Prof. Dr. Schimke von Beşiktaş Istanbul als Mitglied des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs benannt worden. Zusammen mit seinen Kollegen Fabia Iudica (Italien) und Efraim Barak (Israel) bildete der Sportrechtsexperte das Schiedsgericht in diesem international Verfahren. Das Urteil des CAS war mit Spannung erwartet worden, da sich Beşiktaş Istanbul einen Tag vor der Entscheidung mit einem Sieg gegen den norwegischen Vertreter Tromsø IL noch sportlich für die Gruppenphase der Europa League qualifiziert hatte.

Der Fall Beşiktaş reiht sich zudem in eine Reihe von aktuellen Ausschlussverfahren ein. So wurden jüngst Metalist Kharkiv (Ukraine) und der türkische Klub Fenerbahçe Istanbul von der Teilnahme an den europäischen Wettbewerben ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss stellt für die betroffenen Vereine einen hohen Reputationsverlust dar und ist mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.

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