BRANDI: Coffee Perfect siegt mit BRANDI im Kaffeestreit gegen Capvis-Gesellschaft Kaffee Partner

29.09.2015

Coffee Perfect siegt mit BRANDI im Kaffeestreit gegen Capvis-Gesellschaft Kaffee Partner

Bielefeld, 28.09.2015: Das Unternehmen Coffee Perfect in Osnabrück, das schwerpunktmäßig Systemlösungen (Herstellung, Vertrieb und Service) im Zusammenhang mit Kaffeeautomaten anbietet, darf weiterhin seine Leistungen im Geschäftsgebiet des Wettbewerbers Kaffee Partner anbieten und Mitarbeiter des Konkurrenten abwerben. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg mit Urteil vom 18. September 2015 entschieden und damit eine Wettbewerbsklage von Kaffee Partner, einer Gesellschaft der Schweizer Investorengruppe Capvis Equity Partners mit Sitz in Zürich, abgewiesen. Das gegenteilige Urteil des Landgerichts Osnabrück wurde aufgehoben.

Die Coffee Perfect GmbH, die zwischenzeitlich als CP Group GmbH firmiert, wurde ebenso wie zwei ihrer Geschäftsführer in dem Verfahren von einem Team von BRANDI Rechtsanwälte in Bielefeld unter der Federführung der Partner Dr. Kevin Kruse und Dr. Andrea Pirscher umfassend wettbewerbsrechtlich und arbeitsrechtlich beraten und vertreten.

Zwei Gesellschafter von Kaffee Partner hatten in den Jahren 2010 und 2014 ihre Geschäftsanteile an die Schweizer Investorengruppe Capvis Equity Partners veräußert. Sie hatten sich dabei unter anderem verpflichtet, nicht in Wettbewerb mit dem von der Investorengruppe weiter betriebenen Unternehmen zu treten und auch keine Mitarbeiter abzuwerben.

Bereits 1998 hatten die beiden Gesellschafter auch das Unternehmen Coffee Perfect in Osnabrück gegründet. Coffee Perfect vertreibt Getränkezubereitungsgeräte vorwiegend für Privathaushalte und kleinere Büros. Vor dem Verkauf der Gesellschaftsanteile von Kaffee Partner an Capvis im Jahr 2014 hatten sie ihre Coffee Perfect-Anteile an ihre Kinder übertragen. Im Frühjahr 2015 wechselten zwei Geschäftsführer sowie mehrere Angestellte von Kaffee Partner zu Coffee Perfect.

Kaffee Partner klagte daraufhin vor dem Landgericht Osnabrück gegen Coffee Perfect auf Unterlassung des Wettbewerbs in seinem Geschäftsgebiet und nahm das Unternehmen wegen des Abwerbens von Mitarbeitern in Anspruch. Das Landgericht gab dem Antrag hinsichtlich des geltend gemachten Wettbewerbsverbots statt, lehnte ihn aber im Übrigen ab (Az.: 13 O 280/15).

Im Berufungsverfahren änderte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg die Entscheidung des Landgerichts und wies die Klage von Kaffee Partner vollständig zurück (Az.: 6 U 135/15). Das Urteil ist rechtskräftig. Kaffee Partner hat allerdings die Möglichkeit, seine Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren weiterzuverfolgen.

Zur Begründung führten die Oldenburger Richter aus, dass sich nicht Coffee Perfect, sondern die ehemaligen Gesellschafter bei der Veräußerung ihrer Anteile an Kaffee Partner zur Unterlassung des Wettbewerbs verpflichtet hätten. Coffee Perfect sei nicht Teil dieser Vereinbarung gewesen, also der falsche Klagegegner. Zudem sei nicht belegt worden, dass die zwei ehemaligen Kaffee Partner-Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfte von Coffee Perfect ausübten. Dies sei zwar denkbar, ebenso könnten aber auch die Kinder ihre wirtschaftlichen Chancen nutzen und das Geschäft autonom vorantreiben. Darüber hinaus sei kein Wettbewerbsverstoß feststellbar. Mitarbeiter abzuwerben gehöre grundsätzlich zum freien Wettbewerb und sei nur bei Vorliegen besonderer unlauterer Umstände wettbewerbswidrig. Ein gezieltes Abwerben von Mitarbeitern zum Schaden des Wettbewerbers sei aber nicht nachgewiesen worden.

Darüber hinaus hatte Kaffee Partner die zu Coffee Perfect gewechselten Geschäftsführer auf Unterlassung von Wettbewerb verklagt. Nach einer Grundsatzeinigung im ersten Verhandlungstermin wurde das Verfahren im Rahmen eines Vergleichs beendet. Darin haben sich die beiden ehemaligen Geschäftsführer verpflichtet, für den Zeitraum eines Jahres Wettbewerb zu Lasten des klagenden Unternehmens zu unterlassen. Kaffee Partner hat dagegen zugesagt, den ehemaligen Führungskräften während dieser Zeit eine Karenzentschädigung zu zahlen.

Vertreter CP Group GmbH (Coffee Perfect)

BRANDI Rechtsanwälte Bielefeld

Dr. Kevin Kruse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht)

Dr. Andrea Pirscher, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht (Arbeitsrecht)

Ute Lienenlüke, Rechtsanwältin (Gesellschaftsrecht)

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