Bürgerschaftsmehrheit mit Graf von Westphalen erfolgreich vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht

05.12.2006

Graf von Westphalen

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Dezember 2006 (Aktenzeichen: HVerfG 1/06) einen von 58 Mitgliedern der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gestellten Antrag zurückgewiesen, der auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Verhaltens der Bürgerschaftsmehrheit gerichtet war. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat damit in vollem Umfang die Rechtsauffassung der Bürgerschaftsmehrheit bestätigt, die in dem Organstreitverfahren von den Rechtsanwälten Dr. Ronald Steiling und Privatdozent Dr. Christian Winterhoff, beide Graf von Westphalen, vertreten wurde.

Im Einzelnen betraf das Verfahren die Zulässigkeit einer Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gegen den Willen der Parlamentsminderheit, auf deren Antrag der Untersuchungsausschuss eingesetzt worden war. Ausgangspunkt für das Verfahren war die Tatsache, dass aus dem „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße“ vertrauliche Unterlagen an den Senat und an die Presse gelangt waren. Konkret ging es in dem Organstreitverfahren um die Frage, ob sich der zur Aufklärung dieses Missstandes eingesetzte weitere Untersuchungsausschuss auch mit der Informationsweitergabe an Dritte (vor allem an die Presse) befassen darf, was die Bürgerschaftsmehrheit beschlossen hatte. Die antragstellende Minderheit vertrat dagegen die Auffassung, dass sich der Untersuchungsausschuss auf den Gesichtspunkt der Weitergabe vertraulicher Dokumente an den Senat und diesem nachgeordnete Behörden beschränken müsse. Denn anderenfalls würden der Untersuchungsgegenstand unzulässig erweitert und die Arbeit des Untersuchungsausschusses wesentlich verzögert.

Für Ihre weiteren Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. Ronald Steiling, Tel. 040 / 35922-279

 

 

ronald.steiling@grafvonwestphalen.com

 

 

 

 

Privatdozent Dr. Christian Winterhoff, Tel. 040 / 35922-263

 

 

christian.winterhoff@grafvonwestphalen.com

 

 

 

 

Annegret König, Business Development & Kommunikation,

 

 

Tel.: +49 (0) 40 35922-205 oder +49 (0) 160 7033250

 

 

annegret.koenig@grafvonwestphalen.com

 

 

 

 

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Graf von Westphalen ist eine Partnerschaft aus rund 150 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Mit Büros in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Köln, München, Alicante, Brüssel und Wien gehört Graf von Westphalen zu den größten unabhängigen Kanzleien in Deutschland. Insgesamt zählt die Kanzlei rund 350 Mitarbeiter. International arbeitet Graf von Westphalen mit Wragge & Co, einer der Top 20-Kanzleien in Großbritannien, zusammen. Graf von Westphalen ist darüber hinaus einziges deutsches Mitglied der State Capital Global Law Firm Group, einem Verbund von 130 Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.grafvonwestphalen.com.

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