Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerde der HypoVereinsbank zurück - Rechtsanwälte Kälberer & Tittel erstreiten 37. obsiegendes Urteil

03.02.2009

Kälberer & Tittel

Karlsruhe/München, 30.01.2009. Das Kapitalanlegermusterverfahren für den VIP 4-Medienfonds hat sich wegen eines Befangenheitsantrages der beklagten HypoVereinsbank gegen den Vorsitzenden Richter des zuständigen KapMuG-Senats des Oberlandesgerichts München um mehr als ein Jahr verzögert. Hintergrund war, dass dieser Richter im Rahmen der mündlichen Verhandlung in einem anderen von der Kanzlei Kälberer & Tittel betriebenen Verfahren (Az. 5 U 3700/07) von Fehlern im Emissionsprospekt ausging.

Der Bundesgerichtshof hat am 28.11.2008 in einer jetzt veröffentlichten Grundsatzentscheidung diesem offensichtlichen Versuch der HypoVereinsbank, auf die Besetzung des Gerichts Einfluss zu nehmen, eine Absage erteilt (Az. II ZB 4/08). Gleichzeitig wurde damit endlich die Verzögerungstaktik der HypoVereinsbank beendet.

Das Schadensvolumen der geschätzt 2.500 bis 3.000 anhängigen VIP 3- und VIP 4-Klagen dürfte mittlerweile rund 150 bis 200 Millionen Euro erreicht und damit sogar die Telekom-Klagen übertroffen haben. Ein Großteil der Geschädigten hat noch im Dezember 2008 Klage eingereicht, um jegliche Verjährungsprobleme sicher auszuschließen. Klagen sind aber noch mindestens bis Ende 2009 möglich. Das Schadensvolumen wird sich somit noch weiter erhöhen.

Aufgrund der lang erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist endlich mit Fortschritten in beiden Musterverfahren zu rechnen. In den nächsten Wochen dürfte nun auch im VIP 4-Verfahren der Musterkläger bestimmt werden. Da die Kanzlei Kälberer & Tittel schon im Musterverfahren des VIP 3-Fonds den Musterkläger vertritt, wird sie im VIP 4-Musterverfahren ihren Musterklägervorschlag zurückziehen und eine Münchener Kanzlei bei der Auswahl des Musterklägers unterstützen.

Sehr erfreulich entwickeln sich auch die Prozesse gegen die beratenden Banken, insbesondere die Commerzbank: Mittlerweile konnte die Kanzlei Kälberer & Tittel 37 obsiegende Urteile erstreiten (siehe Anlage). Kein einziges der erstinstanzlich gewonnenen Verfahren wurde bislang in der Berufungsinstanz aufgehoben. Nur etwa 10 Prozesse der Kanzlei Kälberer & Tittel gingen erstinstanzlich verloren, die ersten von ihnen wurden in der zweiten Instanz bereits zugunsten der Anleger korrigiert.

Die Bilanz wird zudem durch die fragwürdige Prozesstaktik der Commerzbank verzerrt, drohende Niederlagen durch den Abschluss großzügiger Vergleiche mit Stillschweigensklauseln abzuwenden. Jedenfalls dann, wenn der Vergleich wirtschaftlich einem Anerkenntnis gleichkommt, muss der Anwalt im Interesse des einzelnen Mandanten zum Abschluss des Vergleiches raten, auch wenn er damit der Taktik der Commerzbank Vorschub leistet. Die Zielrichtung der Commerzbank ist dabei offensichtlich: Auf diese Weise soll über die Mehrzahl der Fälle der Deckmantel des Schweigens gebreitet werden und es nur noch zu Urteilen zugunsten der Commerzbank kommen. Mit diesen kann dann prächtig Stimmung gegen die geschädigten Anleger und deren Anwälte gemacht werden.

Wie viele Vergleiche bereits geschlossen wurden, kann wegen des vereinbarten Stillschweigens nur geschätzt werden. Bundesweit dürfte es sich aber nach Schätzungen der Kanzlei Kälberer & Tittel mittlerweile um etwa 250 bis 300 Fälle handeln.

Die hohe Zahl der Prozesserfolge gegen die Commerzbank belegt jedoch, dass deren Taktik nur begrenzt aufgeht.

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