Buse Heberer Fromm erringt Etappensieg mit Zweckverband Regio Entsorgung

18.04.2006

Buse Heberer Fromm

Düsseldorf, 18. April 2006 Die Vergabekammer der Bezirksregierung Köln hat entschieden, dass die Bildung und Beauftragung eines Zweckverbandes nach den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) kein öffentlicher Auftrag i. S. des § 99 GWB sondern ein innerstaatlicher Organisationsakt ist, der nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts ausgeschrieben werden muss.

Im Rahmen eines Projektes zur Restrukturierung der Abfallentsorgung haben die Nordrhein-Westfälischen Kommunen Langerwehe, Inden, Linnich und Würselen nach Beratung durch die Kanzlei Buse Heberer Fromm im Jahr 2005 den Zweckverband RegioEntsorgung gegründet, der laut Satzung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Ihm wurden die hoheitlichen Entsorgungsaufgaben von den Mitgliedern mit befreiender Wirkung übertragen.

Weiterhin wurde das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet, auf welches der Zweckverband satzungsgemäß seine Aufgaben weiterübertragen hat.

Sowohl im Hinblick auf die Gründung des Zweckverbandes und der Übertragung der Entsorgungsaufgaben auf diesen, als auch im Hinblick auf die Weiterübertragung auf die AöR hat die Braun Umweltdienste GmbH einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Braun Umweltdienste GmbH mit Sitz in Köln war zuvor mit der Abfallsammlung in drei der vier beteiligten Kommunen beauftragt.

Die Vergabekammer hat nunmehr festgestellt, dass die mit der Gründung eines Zweckverbandes einhergehende Übertragung von Aufgaben auf den Verband keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darstellt und nicht als Beschaffungsvorgang öffentlicher Auftraggeber am Markt angesehen werden kann.

Die vorliegende Entscheidung ist bundesweit von großer Bedeutung insbesondere für Kommunen und kommunale Unternehmen, da die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen in jüngerer Zeit zunehmend dem Vergaberechtsregime unterworfen werden.

Die Entscheidung der Vergabekammer verdeutlicht insbesondere, dass die vorliegend gewählte Konstruktion nicht gegen die jüngere EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahre 2005 verstößt, wonach auch vertragliche Vereinbarungen zwischen Hoheitsträgern ausgeschrieben werden müssen, wenn diese die Beschaffung von Leistungen am Markt zum Gegenstand haben.

Eine solche Beschaffung am Markt liegt jedoch im Falle des Zweckverbandes RegioEntsorgung nach Auffassung der Vergabekammer nicht vor, da Zweckverband und Anstalt in eigener Zuständigkeit hoheitlich tätig werden und nicht als Unternehmer in Wettbewerb zu privaten Entsorgern treten.

Die Entscheidung wurde von Ralf Gruneberg, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Düsseldorf, als "wichtiger Etappensieg für Kommunen auf dem Weg zur Kostensenkung durch den Abschluss interkommunaler Kooperationen und damit als ein wichtiger Beitrag für mehr Wirtschaftlichkeit in der Abfallwirtschaft" eingestuft.

Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung wurde bereits eingelegt. In der nächsten Instanz muss nunmehr der Vergabesenat beim OLG Düsseldorf entscheiden.

Der Zweckverband Regio Entsorgung (AöR) wurde von Rechtsanwalt Ralf Gruneberg, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Düsseldorf, beraten.

Die Braun Umweltdienste GmbH wurde von der Kanzlei Avocado Rechtsanwälte, Köln, vertreten.

Über Buse Heberer Fromm:

Buse Heberer Fromm ist eine der großen wirtschaftsrechtlich beratenden Anwaltskanzleien. An sechs Standorten in Deutschland - Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München - sowie vier Standorten im Ausland - New York, Palma de Mallorca, Sydney und Zürich - beraten mehr als 120 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Mitgliedschaft in "The European Legal Alliance", einem Zusammenschluss der Sozietät mit neun Kanzleien aus Belgien, England, Frankreich, Irland, Italien, Schottland, Spanien, Ungarn und der Tschechischen Republik, ist Buse Heberer Fromm in der Lage, bei der Zusammenstellung von projektbezogenen Teams für grenzüberschreitende Transaktionen auf 700 Berufsträger an 28 Standorten zurückzugreifen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Christian Pothe, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Telefon: +49-(0)40-419990, Telefax: +49-(0)40-41999139, Email: pothe@buse.de.

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