Buse Heberer Fromm erwirkt Stopp der Zwangsvollstreckung von Lone Star Tochter gegen die BWG Angermünde

25.03.2009

Buse Heberer Fromm

Berlin, 18. März 2009 Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat auf Antrag der Kanzlei Buse Heberer Fromm mit Beschluss vom 3. März 2009 die Zwangsvollstreckung der Westend O-lympic GmbH gegen die Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde einstweilig ein-gestellt.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass von der Hypo Real Estate AG im Jahr 2004 ein Darle-henspaket zum Nennwert von € 3,6 Mrd. mit einem hohen Anteil an "performing loans", dar-unter einem der BWG Angermünde in Höhe von ca. € 11 Mio. €, abgestoßen wurde. Die mit dieser Darlehensverbindlichkeit verbundenen Grundschulden sind letztlich bei der Westend Olympic GmbH, deren Gesellschafterin die Lone Star Funds 5 German Investments LLP ist, gelandet.

Als nach dem Ablauf der Zinsbindung keine Einigung über die zukünftigen Modalitäten der Darlehensvereinbarung erzielt werden konnte, drohte die Westend Olympic GmbH der BWG Angermünde mit der Zwangsvollstreckung aus den Grundschulden. Durch Beschluss vom 3. März 2009 (12 O 53/09) untersagte das Gericht der Westend Olympic GmbH die angedrohte Zwangsvollstreckung ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung und beraumte in der Haupt-sache, der Vollstreckungsabwehrklage, einen Termin für den 11. Mai 2009 an.

Michael Banhardt, Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm am Standort Berlin und Leiter des Teams das die BWG Angermünde berät, begrüßte das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und zeigte sich überzeugt, das Gericht werde „auch im Hauptsacheverfahren klarstel-len, dass eine derartige Behandlung von zahlungswilligen und zahlungsfähigen Darlehens-nehmern in Deutschland nicht mit Recht und Gesetz vereinbar ist. Weder die angeblichen Übertragungen der Forderung und der Grundschuld noch die Höhe des geforderten Zinses entsprechen meinen Vorstellungen von einem seriösem Umgang von Vertragspartnern mit-einander“. Dabei verwies Banhardt auch noch einmal auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2008, in dem eine Zwangsvollstreckung der Westend Olympic GmbH für unzulässig erklärt wurde, weil sich dem Gericht unter anderem "der Eindruck aufdrängt, dass der Gesellschaft allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher intransparenter Erträge gelegen" sei.

„Gerade in diesen Tagen des wirtschaftlichen Abschwungs“, so Banhardt, „freue ich mich besonders, wenn Gerichte in solchen Fallkonstellationen schnell reagieren und damit verhin-dern, dass gesunde Unternehmen durch unberechtigte Forderungen in Schwierigkeiten ge-bracht werden“.

- Vertreter Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Angermünde

Buse Heberer Fromm

Michael Banhardt (Berlin), Hakki Celik (Berlin), Jürgen M. Heberer (Frankfurt), Ralph Mül-ler-Bidinger (Frankfurt)

- Vertreter Westend Olympic GmbH

Bongen, Renaud & Partner

Frank Aretz (Frankfurt)

- Landgericht Frankfurt (Oder)

2. Zivilkammer

RiLG Suder (Einzelrichter)

Über Buse Heberer Fromm:

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An sechs deutschen Standorten – Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München – so-wie in sechs Repräsentanzen im Ausland – Brüssel, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich - beraten mehr als 120 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen sowohl an den Sozie-tätsstandorten als auch standortübergreifend in elf kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewähr-leistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenord-nungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.

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