Chinesische Wirtschaftsdelegation informiert sich in der Kanzlei Feser & Spliedt über das deutsche Insolvenzrecht

19.08.2005

Feser & Spliedt

Berlin: am Montag den 08. August 2005 erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Feser & Spliedt hohen Besuch aus China. Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Financial and Economic Committee – FEC) des 8. Nationalen Volkskongresses, sowie Professoren der politischen und juristischen Universität China ließen sich von Dr. Jürgen Spliedt über die praktische Anwendung des deutschen Insolvenzrechts für Personengesellschaften informieren.

Die Kanzlei Feser & Spliedt ist durch die Abwicklung ehemaliger DDR-Betriebe vertraut mit den spezifischen Problemen einer sozialistischen Wirtschaftsstruktur. Vor diesem Hintergrund erklärte Dr. Jürgen Spliedt den chinesischen Gästen anhand aktueller Beispiele das deutsche Insolvenzrecht. Sie interessierte vor allem die Insolvenz von Personengesellschaften und Freiberuflern.

Die chinesischen Gäste folgten einer Einladung der gtz (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) zu einer Delegationstour über die Insolvenzrechtsgebung in Deutschland und England vom 31.07. – 10.08.2005.

Hintergrund der Reise ist die geplante Reform des chinesischen Insolvenzrechts, das 1986 bezogen auf die Planwirtschaft mit überwiegend staatseigenen Betrieben eingeführt wurde und seit 1994 der sozialistischen Marktwirtschaft angepaßt werden soll. Die Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines neuen Insolvenzrechts, zu der die Teilnehmer der Delegation gehören, hat bereits 1995 erste Entwürfe vorgelegt, allerdings wurde aus politischen Gründen das Gesetz bislang noch nicht verabschiedet. Die chinesische Führung sorgt sich vor allem um die Solvenz der Sozialen Sicherungssysteme auf der einen Seite und die Zukunft verschiedener Staatsbetriebe auf der anderen Seite, die nach der Einführung eines neuen Gesetzes stark insolvenzgefährdet sein könnten.

Am Dienstag reist die Delegation weiter nach London.

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