Clifford Chance erreicht Verurteilung von Alexander Falk zu Schadenersatzzahlung von 208 Mio. Euro

21.09.2012

Frankfurt am Main, 20. September 2012

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat gemeinsam mit DLA Piper eine Verurteilung von Alexander Falk zu einer Schadenersatzzahlung von 208 Mio. Euro an die Energis plc erreicht.

Am 20. September 2012 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg das lange erwartete Urteil im Rechtsstreit Energis plc gegen Alexander Falk verkündet. Alexander Falk und die Alexander Falk Holding GmbH wurden verurteilt, an Energis plc 208 Mio. Euro zu zahlen. Damit hat die Auseinandersetzung zwischen Energis plc und Alexander Falk, die seit 2003 die Strafgerichte und seit 2004 auch die Zivilgerichte beschäftigt hat, einen vorläufigen Abschluss gefunden. Hintergrund der Auseinandersetzungen sind die von Alexander Falk und einigen Mittätern initiierten Umsatzmanipulationen bei der ISION Internet AG im Vorfeld des Verkaufs an Energis plc im Jahr 2000. Die mittlerweile unstreitigen Manipulationen in den Kernsegmenten Integrated Solutions und Hosting bildeten die Grundlage für eine bewusst falsche Ad-Hoc- Mitteilung, auf die Energis plc ihre Kaufentscheidung gestützt hatte. Energis plc hatte daraufhin etwa 75% der ISION-Aktien gegen eine Barkomponente von 208 Mio. Euro sowie eine erhebliche Aktienkomponente erworben.

Energis plc, die bereits im Jahr 2004 mit Arrestanträgen gegen Alexander Falk und die von ihm beherrschte Alexander Falk Holding GmbH erfolgreich gewesen war, sieht ihre Position vollständig bestätigt. Nachdem die 20. Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg Alexander Falk bereits wegen versuchten Betrugs zu Lasten von Energis plc zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt hatte, steht mit diesem Urteil der Zivilkammer nunmehr fest, dass Energis plc tatsächlich durch den Kauf der ISION Internet AG geschädigt worden ist und Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises verlangen kann.

"Der lange Atem unserer Mandantin Energis plc hat sich ausgezahlt", kommentiert Partner Sebastian Rakob, der auf Seiten von Clifford Chance das Verfahren von Anfang an federführend begleitet hatte. "Das Landgericht hat die Einwände der Gegenseite vollständig zurückgewiesen und klargestellt, dass die Geschädigte verlangen kann, so gestellt zu werden, wie sie heute ohne den Abschluss des Kaufvertrages stünde. Es zeigt sich, dass es auch in komplexesten Wirtschaftsstrafverfahren möglich ist, Schadenswiedergutmachung zu erlangen." Das Beratungsteam von Clifford Chance unter Federführung von Partner Sebastian Rakob bestand aus Partner Uwe Hornung sowie den Senior Associates Sybille Haas und Dr. Beatrix Elsner - alle Litigation, Frankfurt.

Hinweise an den Herausgeber:

1. Clifford Chance, eine der weltweit führenden Anwaltssozietäten, ist für ihre Mandanten mit 34 Büros in 24 Ländern tätig, einschließlich einer Kooperation mit Al-Jadaan & Partners Law Firm, Saudi-Arabien. Rund 3.200 Rechtsberater sind in allen wesentlichen Wirtschaftszentren der Welt präsent.

2. In Deutschland ist Clifford Chance mit rund 350 Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors in Düsseldorf, Frankfurt am Main und München vertreten.

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