Clifford Chance: Notar Dr. Kersten v. Schenck hat die Hauptversammlung 2003 der Deutsche Bank AG völlig ordnungsgemäß beurkundet – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main

05.12.2007

Clifford Chance

Frankfurt am Main, 4. Dezember 2007 – Notar Dr. Kersten v. Schenck, Partner von Clifford Chan-ce, hat die Hauptversammlung 2003 der Deutsche Bank AG völlig ordnungsgemäß beurkundet. In ei-nem rechtskräftigen Beschluss vom 29. November 2007 hat das Landgericht Frankfurt bestätigt, Dr. Kersten v. Schenck sei keinerlei Fehlverhalten vor-zuwerfen; er habe beurkundet, wie es den gesetzli-chen Anforderungen entspricht.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte durch Be-schluss vom 19. Juni 2007 die Anklage der Staats-anwaltschaft gegen Dr. Kersten v. Schenck, unter anderem wegen angeblicher Urkundenunterdrü-ckung, nicht zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet. Das Amtsgericht erklärte damals, es teile in vollem Umfang die Auffassung des Landge-richts Frankfurt am Main in dem Zivilverfahren – die inzwischen vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt worden ist – über die Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung 2003 der Deut-sche Bank AG. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in dem Verfahren festgestellt, dass sich Dr. Kersten v. Schenck als Notar der Hauptversamm-lung uneingeschränkt korrekt verhalten habe. Das Amtsgericht stellte daraufhin fest, dass "ein straf-rechtlich relevantes Verhalten des Angeklagten nach Aktenlage nicht zu erkennen" sei.

Gegen diesen Beschluss legten der Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Landge-richt Frankfurt am Main hat darüber nunmehr unan-fechtbar und damit rechtskräftig entschieden und die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Anklage und die Nichteröffnung des Hauptverfahrens zu-rückgewiesen.

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