Clifford Chance vertritt Smartbook AG erfolgreich in Markenstreitigkeit vor dem Bundesgerichtshof

11.11.2013

Düsseldorf, 11. November 2013

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die Smartbook AG, Offenburg, in einer markenrechtlichen Streitigkeit vor dem 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vertreten. Den Vorsitz des Senats hat Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm inne.

Gegenstand des Verfahrens war die Löschung von vier streitgegenständlichen Marken ("smartbook" und "smartbook for smart people"), über deren Aufrechterhaltung der BGH in letzter Instanz zu entscheiden hatte. Das Team von Clifford Chance, das die Smartbook AG in allen Instanzen vertreten hat, bestand aus Partnerin Dr. Claudia Milbradt und den Associates Anja Schwarz und Florian Reiling (alle Litigation, Düsseldorf). Die Vertretung übernahm Dr. Reiner Hall, Rechtsanwalt am BGH, von der Kanzlei Jordan & Hall, Karlsruhe.

Im Jahr 2009 hatte die Qualcomm Inc., USA, einen Antrag auf Löschung der streitgegenständlichen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Nachdem das DPMA in allen vier Fällen zunächst zugunsten der Qualcomm Inc. entschieden hatte, wurden drei der Beschlüsse des DPMA in dem sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) im Februar 2012 aufgehoben und die Löschungsanträge insoweit zurückgewiesen.

Hiergegen wandte sich die von Hogan Lovells vertretene Qualcomm Inc. im November 2012 mit der beim BGH eingereichten Rechtsbeschwerde. Der erste Zivilsenat des BGH verwies in seiner mündlichen Verhandlung am 6. November 2012 jedoch auf die bereits ergangene Entscheidung des BPatG und führte aus, dass die streitgegenständlichen Marken zu Recht eingetragen worden seien.

Nach ungefähr vierjähriger Verfahrensdauer konnte damit ein Urteil zugunsten der Smartbook AG erwirkt werden, deren deutsche "smartbook"-Markeneintragungen damit als rechtsbeständig erteilt anzusehen sind.

Ein Parallelverfahren hinsichtlich der europäischen Markenanmeldung "smartbook" ist aktuell beim Gericht der Europäischen Union anhängig (Az: EuG T-123/12). Die mündliche Verhandlung vor dem EuG fand am 4. September 2013 in Luxemburg statt. Mit einer Urteilsverkündung wird in Kürze zu rechnen sein.

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