CMS berät Hamelin bei Fusionskontrollverfahren – Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Pelikan-Übernahme
Stuttgart – Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des deutschen Schreibwarenherstellers Pelikan durch die französische Unternehmensgruppe Hamelin freigegeben. Das Fusionskontrollverfahren beinhaltete intensive Ermittlungen des Bundeskartellamts mit einer Befragung von fast 100 Wettbewerbern und Nachfragern der Zusammenschlussbeteiligten und konnte mit einer Freigabe im Vorprüfverfahren abgeschlossen werden.
Mit Marken wie „Oxford“, „Landré“ und „ELBA“ ist Hamelin in Deutschland vor allem in den Segmenten Notizbücher, Blöcke sowie Ablageprodukte (Prospekt- und Sichthüllen, Textbuchhüllen, Ordner, Hefter, Mappen, Hängeregister) tätig, während Pelikan in Deutschland hauptsächlich in den Bereichen Schreibgeräte (Füller und Stifte), Schreibgerätezubehör (Tinte, Tintenpatronen, Tintenlöschstifte) sowie Mal- und Bastelbedarf (Wasserfarbmalkasten, Pinsel, Mal- und Zeichenblöcke) unter den Marken „Pelikan“, „Herlitz“ und „SusyCard“ bekannt ist.
Ein CMS-Team bestehend aus Lead Partner Dr. Rolf Hempel und Martin Cholewa hat Hamelin in dem komplexen Fusionskontrollverfahren rechtlich begleitet.
CMS Deutschland
Dr. Rolf Hempel, Lead Partner
Martin Cholewa, Counsel, beide Antitrust, Competition & Trade