CMS gewinnt mit Landesgesundheitsamt Niedersachsen vor Bundesverwaltungsgericht: Akkreditierungsbescheide künftig ohne Befristung
Hamburg – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 19. September in dritter und damit letzter Instanz entschieden, dass es für Akkreditierungsbefristungen von so genannten Konformitätsbewertungsstellen keine Rechtsgrundlage gibt. Konformitätsbewertungsstellen prüfen, ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Deutschland den relevanten Anforderungen – wie beispielswiese bestimmten Qualitätsstandards – entsprechen. Um eine solche Bewertung vornehmen zu können, müssen diese Bewertungsstellen von dritter Seite zuvor überprüft werden. Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen hatte in diesem Zusammenhang gegen die Deutsche Akkreditierungstelle GmbH (DAkkS) geklagt, die Akkreditierungen für ein Prüflabor und ein medizinisches Labor auf jeweils fünf Jahre befristet hatte. Gemäß den Urteilen in allen drei Instanzen sind Akkreditierungsbescheide grundsätzlich unbefristet auszustellen. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Hermann Müller hat das Landesgesundheitsamt Niedersachsen in diesem wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Grundsatzstreit erfolgreich vertreten.
Das BVerwG hat damit einen seit 2013 laufenden Prozess über die Zulässigkeit von Akkreditierungsbescheiden beendet und die Revision der DAkkS GmbH zurückgewiesen.
Gegen das Urteil ist kein Rechtsbehelf statthaft. Die Akkreditierungsstelle hat bereits angekündigt, das Urteil ab sofort umzusetzen und zukünftig Akkreditierungen ohne Befristungen für betroffene Bereiche zu erteilen.
CMS Deutschland
Dr. Hermann Müller, Lead Partner
Johanno Ibes, Associate, beide Real Estate & Public