CMS Hasche Sigle: Elbphilharmonie: Verträge zur Neuordnung abgeschlossen

12.04.2013

Berlin - Der jahrelange Streit zwischen den Baupartnern der Hamburger Elbphilharmonie, der städtischen Realisierungsgesellschaft, der HOCHTIEF Solutions AG und den Architekten Herzog & de Meuron ist beigelegt und die Weichen für einen Weiterbau des Konzerthauses sind damit gestellt. Die im Dezember nach einigen Spitzengesprächen getroffene Vereinbarung zur Neuordnung der Verträge für das Bauvorhaben wurde nun umgesetzt. Dazu haben die Baupartner ein Bündel von Verträgen neu- und nachverhandelt, so beispielsweise einen Totalübernehmervertrag, einen Generalunternehmervertrag, Planer-Verträge sowie Bauträgervereinbarungen zur Herstellung von Eigentumswohnungen in dem Komplex.

Ein Team aus den Büros Hamburg und Berlin um die beiden Baurechtler und Leadpartner Andreas J. Roquette und Dr. Andreas Otto haben den Baukonzern HOCHTIEF bei den Verhandlungen sämtlicher im Rahmen der Neuordnung geänderten oder neu abgeschlossenen Verträge begleitet. Aus der Rechtsabteilung von HOCHTIEF waren Dr. Lutz Grünhoff und Alexander Backes tätig.

Nach den neuen Vereinbarungen übernimmt HOCHTIEF zur Fertigstellung des Bauvorhabens sämtliche Planungs- und Baurisiken zu einem neuen Pauschalfestpreis und garantiert die Fertigstellung des Vorhabens bis Oktober 2016. Zur Umsetzung haben die bisherigen Planer sowie die Planer von HOCHTIEF eine von der HOCHTIEF Solutions AG beauftragte Planungs-ARGE gebildet, womit die bisher bestehenden Schnittstellen zwischen Planung und Bau aufgelöst wurden. Die Verträge, mit denen sämtliche wechselseitigen Forderungen erledigt wurden und anhängige Klageverfahren beendet werden, werden erst mit Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft wirksam, die bis spätestens 30. Juni 2013 vorliegen muss.

Die ursprünglich geschuldete Vergütung in Höhe von 241 Millionen Euro erhöhte sich nach der Neuordnung der Verträge auf 575 Millionen Euro und deckt nunmehr auch die von HOCHTIEF im Rahmen der Neuordnung übernommenen erheblichen zusätzlichen Leistungen (so auch die Planungsleistungen) und Risiken ab.

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