CMS Hasche Sigle erringt Sieg für VDZ
CMS Hasche Sigle
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger erfolgreich im Rechtsstreit mit der VG Media um elektronische Programmführer
Köln – Zugunsten des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat das Landgericht Köln am 23. Dezember 2009 den Rechtsstreit des VDZ mit der VG Media entschieden. Mit dieser Entscheidung können Programmzeitschriftenverlage das Programminformationsmaterial von Fernsehsendern weiter im Internet uneingeschränkt nutzen. Das Landgericht Köln widerspricht damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. Dezember 2009.
Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Pietro Graf Fringuelli hat den VDZ in diesem Prozess umfassend beraten und vertreten.
Im August 2008 hatte der VDZ Klage gegen die VG Media vor dem Landgericht Köln erhoben. Die Klage hatte das Ziel, festzustellen, dass die VG Media nicht berechtigt ist, den Verlagen die Verwendung der von den Sendern gelieferten Programminformationen zu untersagen. Insbesondere wehrte sich der VDZ gegen die inhaltlichen Vorgaben der VG Media, die die Verlage verpflichten wollte, ihr Angebot im Internet „diskriminierungsfrei“ anzubieten. Darunter verstehen die Sender eine werbefreie Ausgestaltung der online veröffentlichten Programminformationen sowie den Verzicht auf Empfehlungen, zum Beispiel den „Tipp des Tages“.
Die VG Media nimmt treuhänderisch Urheber- und Leistungsschutzrechte privater Medienunternehmen war. Gesellschafter sind zu jeweils 50 Prozent die ProSiebenSat1 Media AG sowie die RTL Television GmbH.
Nach Zustellung des Urteils, die noch nicht erfolgt ist, kann die VG Media binnen eines Monats Berufung einlegen.
Berater CMS Hasche Sigle:
Dr. Pietro Graf Fringuelli, Gewerblicher Rechtsschutz (Lead Partner)
Dr. Harald Kahlenberg, Kartellrecht
Florian Dietrich, Litigation/Urheberrecht
Dr. Ole Jani, Recht der Verwertungsgesellschaften
Dr. Rolf Hempel, Kartellrecht
Kontakt:
Dr. Pietro Graf Fringuelli
+49 (0)221 / 7716-165
Pietro.Fringuelli@cms-hs.com
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