CMS legt neue Auflage des Guides "Duties and Responsibilities of Directors" vor

11.09.2012

Der Guide von CMS bietet Führungskräften einen unverzichtbaren Überblick über die wichtigsten länderspezifischen Regelungen und Vorschriften

In der nunmehr vierten Auflage des "CMS Guide on Duties and Responsibilities of Directors" wird für insgesamt 23 europäische Länder dargelegt, wie die Aufgaben und Verantwortungen von Führungskräften bei der jeweils gängigsten Rechtsform geregelt sind.

"Gerade in internationalen Unternehmensgruppen werden Führungskräfte häufig - und mitunter sehr kurzfristig - in die Geschäftsführung von Unternehmen in anderen Ländern berufen", erklärt Dr. Jan Schepke, Partner bei CMS Hasche Sigle und Corporate Experte. "Auch wenn in den meisten europäischen Ländern ähnliche Regeln gelten, gibt es doch etliche Unterschiede. Wir möchten die Regeln der einzelnen Länder erläutern und Antworten auf die Fragen geben, die von Geschäftsführern und deren Beratern in Bezug auf diese Länder am häufigsten gestellt werden."

Einige Beispiele:

* Möglichkeiten der Einsetzung von juristischen Personen als Führungskraft in den europäischen Ländern: In Polen, der Schweiz und Ungarn ist dies beispielsweise untersagt, während es in Großbritannien und Italien unter bestimmten Umständen erlaubt ist.

* Der Umfang, in dem Unternehmen ihre Führungskräfte von der nicht näher genannten bzw. von zukünftiger Haftung freistellen können, ist in vielen Ländern begrenzt. Vorstände Schweizer Unternehmen können mittels eines auf einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschlusses von der Haftung für ein bestimmtes Geschäftsjahr freigestellt werden, sofern auf dieser Versammlung alle wesentlichen Fakten offengelegt werden. Allerdings kann jeder Gesellschafter, der mit der Freistellung nicht einverstanden ist, innerhalb von sechs Monaten ab der betreffenden Beschlussfassung Klage einreichen. In Polen können die Gerichte entscheiden, ob eine zur Haftungsfreistellung von Vorstandsmitgliedern getroffene Regelung zu berücksichtigen ist oder nicht.

* Wird über ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren mit anschließendem Konkurs eröffnet, sind nach tschechischem Recht alle Führungskräfte, die im vorherigen Jahr im Amt waren, automatisch für drei Jahre disqualifiziert, sofern sie nicht nachweisen können, dass ihr Verhalten dem eines gewissenhaften Kaufmanns entsprochen hat.

* In einigen Ländern und insbesondere in Großbritannien wird eine einstufige Geschäftsführung favorisiert, während in anderen Ländern für Unternehmen ab einer bestimmten Größe ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist. So müssen in Deutschland beispielsweise Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einen Aufsichtsrat haben, wobei einige Aufsichtsratsmitglieder von der Belegschaft gewählt werden. Ein solches Aufsichtsgremium ist in Polen nur dann erforderlich, wenn das Gesellschaftskapital mehr als 115.000 EUR beträgt oder wenn es mehr als 25 Gesellschafter gibt.

Ansprechpartnerin:

Isabel Scholes, CMS Head of Communications +49 (0)69 71701 512 isabel.scholes@cmslegal.com

HINWEISE FÜR REDAKTEURE

Die Anwälte von CMS setzen sich intensiv mit den Geschäftsaktivitäten ihrer Mandanten auseinander. Somit können sie die jeweils optimale Rechts- oder Steuerlösung anbieten. Die 2.800 CMS Anwälte sind an 52 Standorten in Europa, Russland, China, Nordafrika und Südamerika für führende regionale und internationale Unternehmen tätig. Mandanten entscheiden sich deshalb für den CMS-Verbund, weil er in Europa die branchenweit größte Präsenz hat. CMS bietet seinen Mandanten lokale Expertise und tiefgreifendes Branchenwissen, übernimmt das internationale Projektmanagement und will mit seinen hochspezialisierten Teams stets einen Mehrwert schaffen. CMS entstand 1999 und umfasst heute zehn Mitgliedssozietäten, die alle über umfangreiche Erfahrungen im jeweiligen lokalen Markt verfügen. Durch diese Expertise erhalten CMS-Mandanten eine marktgerechte Beratung in hoher Qualität. Im Jahr 2011 erwirtschaftete CMS einen Gesamtumsatz von 808 Mio. EUR. Weitere Informationen finden Sie auf www.cmslegal.com.

Die zehn Sozietäten von CMS sind: CMS Adonnino Ascoli & Cavasola Scamoni (Italien); CMS Albiñana & Suárez de Lezo, S.L.P. (Spanien); CMS Bureau Francis Lefebvre (Frankreich); CMS Cameron McKenna LLP (Vereinigtes Königreich); CMS DeBacker (Belgien); CMS Derks Star Busmann (Niederlande); CMS von Erlach Henrici Ltd. (Schweiz); CMS Hasche Sigle (Deutschland); CMS Reich-Rohrwig Hainz (Österreich) und CMS Rui Pena & Arnaut (Portugal).

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