Commerzbank muss Anleger entschädigen - KWAG erstreitet Urteil in Sachen VIP-Medienfonds
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens
Bremen, Hamburg, München. In den Schadenersatzverfahren um die VIPMedienfonds
ist jetzt auch die Commerzbank zur vollen Rückzahlung der
Beteiligung an einen Anleger verurteilt worden. Nach Angaben von
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der auf Wirtschafts- und Anlagerecht
spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen muss das Geldinstitut dem Kläger
außerdem alle Kosten erstatten, die ihm durch die nachträgliche
Aberkennung der Steuerabzugsfähigkeit der Filmfonds entstanden sind.
Der Kläger hatte insgesamt rund 200.000 Euro in den VIP-Medienfonds 3
investiert. Davon finanzierte er rund 80.000 Euro über ein Darlehen, weshalb
ihm die Sicherheit der Anlage oberstes Gebot war. Er hatte deshalb im
Beratungsgespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Kredit
„nichts schiefgehen dürfe“. Laut Ahrens sah es das Landgericht München als
erwiesen an, dass auf Grund der Beratung durch die Commerzbank, der
Anleger sicher sein konnte, dass er auf jeden Fall mit dem erzielten Erlös den
Kredit werde zurückzahlen können.
Dass der Kläger obendrein selbst Bankkaufmann ist, habe die Richter in
soweit davon überzeugt, dass im Beratungsgespräch tatsächlich von einer
100prozentigen Sicherheit der Anlage die Rede gewesen sein muss. „Eine
Ohrfeige für die Commerzbank und ihre Berater“, meint Rechtsanwalt
Ahrens, „das Landgericht bescheinigt ihnen eine miserable
Beratungsqualität.“
Das sei um so peinlicher, als die Richter in ihrem Urteil ausdrücklich darauf
verweisen, die Commerzbank rühme sich öffentlich, kompetent in Fragen der
Anlageberatung zu sein.
Auf Grund der Fülle der mittlerweile erfolgten Beweisaufnahmen in
Verfahrenskomplex VIP-Medienfonds erkannte die Kammer laut Ahrens „zum
Teil … gravierende Fehlleistungen“ bei der Beratung und Vermittlung durch
das Geldinstitut.
Das Urteil ist nach Ansicht von KWAG – Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens
ein Meilenstein in der Auseinandersetzung mit der Commerzbank: „Die
Begründung macht deutlich, dass es zwar auf den Einzelfall ankommt, die
Gerichte aber der pauschalen Behauptung des Beklagten, man habe nur
vermittelt, keinen großen Wahrheitsgehalt zumessen.“
Je genauer ein Beratungsgespräch dokumentiert sein, um so besser die
Chancen auf Schadenersatz. Nach Ahrens Einschätzung werde immer
deutlicher, dass die Commerzbank über die speziellen Risiken der VIPMedienfonds-
Anlagen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Im vorliegenden
Fall sei laut Urteilstenor davon auszugehen, dass die Beteiligung als
„risikolos“ und durch eine „Kapitalgarantie“ abgesichert verkauft worden war.
Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum
Hauptvertriebspartner der VIP-Medienfonds geworden. Sie hatte die
Geldanlage insbesondere so genannten „guten Kunden“ angedient.
Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die Fonds mit einem Gesamtvolumen
von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie müssen jetzt in erheblichem
Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung nachträglich
den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat.
KWAG vertritt mittlerweile rund fast 1000 Kläger in Schadenersatzverfahren
gegen verschiedene Geldinstitute wegen der VIP-Medienfonds und hatte
bereits Mitte Januar sechs positive Urteile gegen die HypoVereinsbank
erstritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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