Corinius erzielt für Conergy Etappensieg vor Gericht – Weitere Restrukturierung ermöglicht

11.07.2011

Die Conergy AG hat einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zur Restrukturierung des Solarkonzerns errungen. Unterstützt durch Rechtsanwälte der Kanzlei Corinius erwirkte das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Hamburg die Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 25. Februar. Damit sind Anfechtungsklagen gegen die für den Restrukturierungkurs notwendigen HV-Beschlüsse vom Tisch.

Die Conergy AG hatte auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Februar 2011 einen Kapitalschnitt im Verhältnis 8:1 und eine anschließende Kapitalerhöhung um bis zu 188 Mio. Euro beschlossen. Insgesamt 27 Aktionäre des Solarkonzerns erhoben im Nachgang Klage gegen diese Beschlüsse und blockierten damit die unmittelbare Umsetzung der beabsichtigen Kapitalmaßnahmen. Conergy leitete daraufhin ein Freigabeverfahren beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein, um trotz der anhängigen Anfechtungsklagen die Eintragung der zwingend erforderlichen Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister zu erwirken.

Von dem erfolgreichen Abschluss des Freigabeverfahrens hing die Durchführung des mit den Kreditgebern über Monate verhandelten Restrukturierungskonzeptes ab. Dieses sieht eine Entschuldung des Solarkonzerns auf rund 135 Mio. Euro vor, steht allerdings unter der Bedingung der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bis spätestens 31. Juli 2011. Nur bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Kreditgeber einer Stundung ihrer Kreditforderungen zugestimmt, so dass im Fall einer nicht erteilten Freigabe die Insolvenz der Conergy gedroht hätte.

Die Kapitalherabsetzung und die anschließende Erhöhung des Grundkapitals wurden bereits in das Handelsregister eingetragen. „Damit ist der Weg für die erfolgreiche Umsetzung der verbleibenden Schritte des Sanierungskonzeptes nach rund zehnwöchiger Verfahrensdauer geebnet“, erklärt Dr. Antje Baumann, Partnerin bei Corinius und Prozessbevollmächtigte der Conergy AG.

Corinius tritt in den aktuellen Anfechtungs- und Freigabeverfahren erneut als Prozessbevollmächtigte für Conergy auf. Commercial-Partnerin Antje Baumann stand dem Unternehmen in den vergangenen Jahren häufig in aktienrechtlichen Streitigkeiten zur Seite und vertrat die Gesellschaft bereits in dem Freigabe- und Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlussfassungen aus der ordentlichen Hauptversammlung 2010.

Vertreter Conergy:
 Corinius (Hamburg): Dr. Antje Baumann, Julian von Ilsemann (beide Commercial/Konfliktlösung)

Inhouse: Kai Hollensteiner (General Counsel), Florian Lenser

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (11. Zivilsenat):
 Lauenstein (Vorsitzender Richter)

Hinweise für die Redaktionen: Die Kanzlei Corinius ist ein Zusammenschluss von Anwälten aus internationalen Wirtschaftskanzleien mit Sitz in Hamburg. 15 Anwälte beraten umfassend in den Bereichen Corporate, Commercial und Competition. Nähere Informationen finden Sie unter: www.corinius.com

Kontakt für Rückfragen: Corinius LLP, Dr. Antje Baumann, LL.M., Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg, T. 040 350194-30, antje.baumann@corinius.com

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