Dentons berät BDE in Verwaltungsverfahren zu Boykottvorwurf vor dem Bundeskartellamt
Berlin, 21. August 2013 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons berät den BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-, und Rohstoffwirtschaft e. V. („BDE“) im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens des Bundeskartellamtes zur Prüfung der Frage, ob der BDE gegen das Boykottverbot nach § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen hat.
Hintergrund des vom Bundeskartellamt eröffneten Verwaltungsverfahrens gegen den BDE sind Beschwerden von Dualen Systemen nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung in Zusammenhang mit einer Werbeinitiative des BDE für das sog. BDE-Zertifikat. Diese Initiative hatte auch seitens der Medien Aufmerksamkeit erweckt, so berichtete beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter dem Titel „Kampf um die Gummibären-Tütchen“ in der vorherigen Woche über eine entsprechende Beschwerde des Kölner Systembetreibers Reclay.
Das BDE-Zertifikat wurde auf Initiative des BDE entwickelt. Ziel des Zertifikats ist es, durch die Verpflichtung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers etwaige unrichtige Mengenmeldungen der Systembetreiber zu verhindern. Damit soll die privatwirtschaftlich organisierte haushaltsnahe Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme sichergestellt und mehr Rechtssicherheit herbeigeführt werden.
Das Beraterteam von Dentons unter der Leitung von Dr. Jörg Karenfort berät den BDE in allen im Zusammenhang mit dem Verfahren des Bundeskartellamtes anfallenden kartellrechtlichen Fragestellungen.
Berater Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort, Dr. Josef Hainz, Dr. Maria Brakalova