Deutsche Lichtmiete: Gläubiger lehnen Hahn-Angebot ab

24.07.2024

Die Gläubiger der insolventen Deutsche Lichtmiete AG haben das Angebot des Deutsche Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn zur Übernahme des Deutsche Lichtmiete-Geschäftsbetriebes abgelehnt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden von den jeweiligen Gläubigerausschüssen einstimmig gefasst. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß äußerte Verständnis für die Entscheidung der Gläubiger.

 

„Herr Hahn wollte den Geschäftsbetrieb – den er bereits zuvor zwei Mal in die Insolvenz geführt hat – ohne jedes eigene Kapital übernehmen“, so der Insolvenzverwalter. „Bezahlen wollte er mit dem Geld derjenigen, die durch die Insolvenzen am meisten geschädigt wurden: dem Geld der Gläubiger. Dies war wohl auch der Grund, dass die Gläubiger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Versuche von Herrn Hahn zurückgewiesen haben, bei der Deutschen Lichtmiete wieder einen Fuß in die Tür zu bekommen.“

 

Zugleich blieb im Hahn-Angebot völlig unklar, wann und unter welchen Bedingungen die Direktanleger jemals Zahlungen erhalten. Auch die Direktinvestoren, die bereits jetzt der Light Now AG von Herrn Hahn ihre Leuchten zur Vermietung überlassen haben, haben nach aktuellem Stand kein Geld bekommen. Hingegen sieht das NOVALUMEN-Angebot im Rahmen der Verwertung bereits in naher Zukunft nennenswerte Zahlungen an die Direktinvestoren vor.

 

Weiß wies darauf hin, dass die Gläubiger mit der Entscheidung das Risiko eines Totalausfalls abgewendet haben: Im wahrscheinlichen Fall, dass Herr Hahn nach Annahme seines Angebots erneut gescheitert wäre, wäre das Geld der Gläubiger völlig verloren gewesen. „Dies scheint Herrn Hahn aber völlig gleichgültig zu sein“, so Weiß. „Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass Herr Hahn für den Kaufpreis eine private Bürgschaft angeboten hat. Eine Bürgschaft wohl gemerkt, für die er keine nennenswerten Sicherheiten bieten könnte.“ U. a. bestehen gegen Alexander Hahn insolvenzspezifische Haftungsansprüche in zweistelliger Millionenhöhe. Zudem hatte Herr Hahn vor dem Insolvenzverfahren jedes Jahr Millionenbeträge für sich und seine Familie aus dem Unternehmen gezogen, von denen die Staatsanwaltschaft bereits einen hohen Millionenbetrag arrestiert hat. Und schließlich laufen gegen Alexander Hahn intensive Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen schwerer Wirtschaftsstraftaten.

 

In der Pressemitteilung von Herrn Hahn im Juni 2024, in der er sein Angebot der Öffentlichkeit ankündigte, hieß es außerdem: „In diesen Handel bringen wir selbst weitere erhebliche Werte ein: Vermietete Leuchten für einen zweistelligen Millionenbetrag.“ Herr Hahn erweckt damit den Eindruck, als würden die Leuchten ihm gehören. Dem ist aber nicht so. Die Leuchten und auch mögliche Mieteinnahmen stehen zu einem wesentlichen Teil den Direktanlegern zu. Überdies ist Herr Hahn mit der Light Now AG gegenüber den an ihn gebundenen Direktanlegern eine Verpflichtung in dreistelliger Millionenhöhe eingegangen, indem er diesen vertraglich zusagte, ihre noch nicht hergestellten Leuchten noch zu produzieren. Zusätzlich hat die Light Now AG den Direktanlegern zugesagt, 80 Prozent der Mieteinnahmen bei vermieteten Leuchten und 60 Prozent der Mieteinnahmen bei den noch zu produzierenden Leuchten zu zahlen. Soweit bekannt, hat eine Nachproduktion bislang weder stattgefunden noch verfügt die Light Now AG über die zugesagte Zahl an Leuchten. Die Light Now AG verfügt zudem weder über eine Produktion noch über einen eigenen Vertrieb.

 

Eine weitere Irreführung besteht darin, dass Herr Hahn und seine Mitstreiter regelmäßig behaupten, der Insolvenzverwalter vernachlässige die Interessen der Direktanleger. Sie behaupten dies jedoch wider besseres Wissen. Denn erstens zählen die Direktinvestoren selbst zu den Gläubigern, denen Herr Weiß gemäß §1 der Insolvenzordnung einzig verpflichtet ist. Und zweitens sieht – wie bereits erläutert – die NOVALUMEN-Verwertungslösung für teilnehmende Direktanleger nennenswerte Zahlungen vor, während dies beim Angebot von Herrn Hahn völlig ungewiss ist. Zudem werden beim bestehenden NOVALUMEN-Modell die Mieteinnahmen vom Insolvenzverwalter auf einem Treuhandkonto gesichert.

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