Dewey & LeBoeuf gewinnt Kartellrechtspartner in Frankfurt

09.11.2010

{Frankfurt, 8. November 2010} – Dewey & LeBoeuf verstärkt sich in Frankfurt mit einem Experten für Kartell- und Wettbewerbsrecht. Zum 1. Dezember steigt Dr. Michael Holzhäuser als Local Partner ein. Der 37-jährige wechselt aus dem Frankfurter Büro von Weil, Gotshal & Manges, wo er die deutsche Kartellrechtspraxis geleitet hat.

Michael Holzhäuser berät umfassend in allen Fragen des europäischen und deutschen Kartellrechts. So verfügt er über Erfahrungen in nationalen und EU-Fusionskontrollverfahren sowie der Vertretung vor den Kartellbehörden und Gerichten im Rahmen von Bußgeldverfahren und berät bei allen kartellrechtlichen Fragen im Rahmen von internationalen Transaktionen. Darüber hinaus umfasst seine Tätigkeit die Beratung im Beihilferecht, im EU-Recht sowie bei Regulierungsfragen zum Beispiel im Energie- und Telekommunikationsbereich.

„Für unsere transaktionsorientierte Praxis bringt es einen entscheidenden Vorteil, auch die kartellrechtlichen Aspekte mit abdecken zu können. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Michael Holzhäuser für diese Aufgabe einen äußerst erfahrenen und im Markt angesehenen Kollegen gewonnen haben“, so Dr. Benedikt von Schorlemer, Partner in Frankfurt.

Michael Holzhäuser ergänzt: „Die europäische Kartellrechtspraxis von Dewey & LeBoeuf ist neben der Transaktionspraxis in der Beratung und Vertretung bei Kartellverfahren und Kronzeugenanträgen sehr umfassend aktiv. Dieser breite Ansatz macht die Arbeit besonders interessant. Ich freue mich darauf, mit Kollegen aus den anderen Büros eng in Mandaten mit internationalem Bezug zusammenzuarbeiten. “

Für das europäische Kartellrechtsteam von Dewey & LeBoeuf ist Michael Holzhäuser der fünfte Neuzugang in diesem Jahr. Im Juli hatte sich Partner Rino Caiazzo zusammen mit vier Associates dem Büro in Rom angeschlossen. „Wir bauen unser Wettbewerbs- und Kartellrechtsteam in Europa gezielt weiter aus, um unseren internationalen Mandanten einen umfassenden Service in diesem Bereich zu bieten“, so Peter Crowther, Kartellrechtspartner in London. „Der Einstieg von Michael Holzhäuser am Standort Frankfurt ist ein wichtiger Teil dieser Strategie.“ Weltweit zählt Dewey & LeBoeuf derzeit 60 Anwälte im Bereich Kartellrecht.

Die deutsche Praxis von Dewey & LeBoeuf berät vom Standort Frankfurt am Main aus mit einem Team von 30 Anwälten Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Corporate/M&A und Private Equity, im Steuerrecht sowie im Immobilienrecht.

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