Dewey & LeBoeuf verstärkt deutsche Steuerpraxis mit weiterem German Counsel

30.01.2008

Dewey & LeBoeuf

Frankfurt am Main, 28. Januar 2008 – Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Georg Thomas Scherl ist neuer German Counsel bei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt. Der 42-jährige wechselte jetzt von der Kanzlei Schröder-Hilgendorff.

Georg T. Scherl begann seine juristische Laufbahn 1998 im Steuerbereich der damaligen Kanzlei Pünder, Volhard, Weber und Axster (heute Clifford Chance) in Frankfurt und war anschließend für Shearman & Sterling sowie Lovells Boesebeck Droste tätig. 2004 stieg er als Partner bei Schröder-Hilgendorff ein.

Seine Beratungsschwerpunkte liegen im nationalen und internationalen Steuerrecht einschließlich Investmentsteuerrecht sowie im Gesellschaftsrecht. Er berät hierbei insbesondere auch grenzüberschreitende Restrukturierungen von Unternehmen einschließlich Nachfolgeplanungen sowie bei der Entwicklung von Investmentstrukturen.

„Dr. Georg Scherl bringt eine ausgezeichnete Expertise in der Beratung komplexer Steuerstrukturen mit“, erklärt Dr. Hanno Berger, Managing Partner von Dewey & LeBoeuf in Deutschland. „Wir freuen uns sehr, einen weiteren erfahrenen Kollegen in unserem Team begrüßen zu können.“

Mit dem Zugang von Georg Thomas Scherl zählt der steuerliche Bereich von Dewey & LeBoeuf in Frankfurt 17 Anwälte und Steuerberater, darunter zwei Equity Partner und fünf Local Partner. Erst im Dezember hatte die Kanzlei die Verstärkung durch den Steuerrechtler Dr. Bela Jansen als Local Partner bekannt gegeben; er war zum Jahresanfang von Clifford Chance gewechselt. Ebenfalls zum Jahresbeginn benannte Dewey & LeBoeuf drei Anwälte aus eigenen Reihen zu Local Partnern, darunter zwei Steuerrechtler.

Weitere Informationen

Die Steuerpraxis des Frankfurter Büros von Dewey & LeBoeuf berät u.a. bei innovativen Finanzprodukten, Fonds und im Asset Management. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Teams sind Konzern- und Immobiliensteuerrecht, grenzüberschreitende Gestaltungen sowie die Beratung von Familienunternehmen und Privatpersonen in Restrukturierungs-, Kapitalanlage- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen. Die transaktionsbezogene Steuerberatung reicht von M&A- über Private-Equity- bis zu Immobilien-Deals.

Kontakt:

Sebastian Müller

Head of HR & Administration

+49 69 36393 450

semueller@dl.com

 

Janine Beunings

Marketing & Communications Manager

+49 69 36393 485

jbeunings@dl.com

 

 

Über Dewey & LeBoeuf

 

Dewey & LeBoeuf LLP ist eine internationale Kanzlei mit Hauptsitz in New York. Die Sozietät beschäftigt weltweit mehr als 1.400 Rechtsanwälte und verfügt über ein internationales Netzwerk mit Standorten in zwölf Ländern, wie den USA, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, China, Südafrika, Kasachstan, Russland und Saudi Arabien. Dewey & LeBoeuf konzentriert sich auf M&A, Prozessrecht, Intellectual Property, Government Investigations, Internationales Handelsrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Private Equity, Immobilien- und Kartellrecht sowie Steuer- und Insolvenzrecht. Darüber hinaus hat die Kanzlei eine herausragende Expertise in zahlreichen Industriebereichen, wie dem Bank-, Energie- und Versicherungssektor, sowie auf den Gebieten Sport und Entertainment, Life Science und Gesundheitswirtschaft, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik sowie verarbeitende Industrie.

 

Der Beratungsfokus des Frankfurter Büros liegt auf den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, M&A Private Equity, Bankaufsichtsrecht/Asset Management, Steuerrecht und Immobilienrecht.

 

Mehr Informationen finden Sie unter: www.dl.com

Dewey & LeBoeuf LLP

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