DLA PIPER: AB HEUTE GELTEN NEUE REGELN ZUR FUSIONSKONTROLLE

27.03.2009

DLA PIPER

Köln – Das ab heute geltende „Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ hat auch für Unternehmensfusionen eine besondere Bedeutung:

Unternehmenszusammenschlüsse sind ab sofort erst dann beim Bundeskartellamt anmeldepflichtig, wenn neben den bisherigen Voraussetzungen (gemeinsamer Umsatz aller beteiligten Unternehmen über 500 Millionen Euro, mindestens ein Unternehmen erzielt 25 Millionen Euro Umsatz in Deutschland) ein weiteres Unternehmen im vorangegangen Geschäftsjahr mindestens 5 Millionen Euro Umsatz mit deutschen Kunden erzielt hat. Dieses Kriterium einer Mindesthöhe nationalen Umsatzes für mindestens zwei Beteiligte ist in der EU völlig üblich, fehlte aber bislang in Deutschland. Das hatte zur Folge, dass bisher fast jeder Erwerb eines anderen Unternehmens durch Großunternehmen in Deutschland anmeldepflichtig war, egal wie klein das andere Unternehmen ist. Mit der neuen Gesetzeslage wird die Zahl der anmeldepflichtigen Transaktionen nach Annahmen des Gesetzgebers auf etwa zwei Drittel des bisherigen Niveaus sinken.

Dr. Jan Joachim Dreyer, Partner der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper in Köln, sagt: „Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter im Bundeskartellamt von Fusionskontroll-Anträgen erheblich entlastet werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Verfolgungsintensität des Bundeskartellamts durch mehr verfügbares Personal bei vermuteten Kartellverstößen erheblich zunehmen kann. Eine fundierte anwaltliche Beratung in Bezug auf Compliance-Themen allgemein sowie angesichts jüngst verhängter Bußgelder wegen Verstößen gegen das Vollzugsverbot bei Unternehmensakquisitionen insbesondere wird also immer wichtiger, um Belastungen des Ergebnisses in signifikanter Höhe zu vermeiden.“

Für weitere Informationen:

Christina Krings, Business Development Manager, DLA Piper, Tel.: +49 (0)221 277 277 -830 oder E-Mail: christina.krings@dlapiper.com

Hinweise für den Herausgeber:

1.

DLA Piper ist eine der weltweit größten Anwaltskanzleien. Mit über 3.700 Anwälten an 66 Standorten in 28 Ländern in Europa, Asien, dem Nahen Osten und den USA bietet DLA Piper ein umfassendes Rechtsberatungsangebot.

2.

In Deutschland ist DLA Piper an vier Standorten - Köln, Hamburg, Frankfurt am Main und München - mit rund 130 Anwälten, darunter 38 Partnern, vertreten und wird vom deutschen Managing Partner Dr. Ulrich Jüngst geführt.

3.

Für weitere Information zu DLA Piper besuchen Sie unsere Web-Seite www.dlapiper.com.

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