DLA Piper: BAFIN VERLANGT VON RÜCKVERSICHERERN PRÄSENZ
DLA Piper
Köln – Rückversicherer aus Nicht-EU-Staaten müssen ihre Deutschlandgeschäfte zwingend über eine eigene Niederlassung in Deutschland abwickeln, wenn sie auch als Erstversicherer, also als sogenann-te mixed insurer, auftreten. Das bestätigt die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) auf Anfrage der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper. Diese Regelung gilt auch, wenn die Versicherungsunternehmen hierzulande ausschließlich als Rückversicherer auftreten, und nur im Aus-land zusätzlich Erstversicherungsgeschäfte betreiben. Dieser Punkt war bislang strittig.
„Die Vorgabe der BaFin stellt die Versicherungsbranche in Deutschland vor einige Schwierigkeiten“, sagt Dr. Gunne W. Bähr, Leiter der Praxisgruppe Insurance bei DLA Piper in Köln. „Zahlreiche Rückversicherungsunternehmen aus dem Ausland, etwa aus der Schweiz oder von den Bermuda-Inseln, werden nun wohl aus Kostengründen ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland aufgeben. Da-durch sinkt für hierzulande tätige Erstversicherer die Auswahl an möglichen Rückversicherern.“ Zu-lässig bleibt künftig allein das reine Korrespondenzgeschäft, also der direkte Abschluss von Versiche-rungsverträgen zwischen Erst- und Rückversicherer ohne Mittelsperson. Hat der Erstversicherer je-doch – wie häufig – einen in Deutschland ansässigen Makler eingeschaltet, dann muss das Rückversi-cherungsunternehmen einen Sitz in Deutschland haben, so die BaFin.
Für Erstversicherungsunternehmen hat dies Konsequenzen. Sie können ihre Rückversicherungs-Portfolios nicht mehr so breit diversifizieren wie zuvor. Außerdem dürften steigende Kosten – auch für die Verbraucher – die Folge sein. Kurz gesagt: Das Risiko steigt, die Kosten auch.
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Christina Krings, Business Development Manager, DLA Piper, Tel.: +49 (0)221 277 277 – 830 oder E-Mail: christina.krings@dlapiper.com
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