DLA PIPER BERÄT INDIGO INVEST GRUPPE BEIM VERKAUF EINER BÜROIMMOBILIE IN MÜNCHEN

05.08.2015

Frankfurt - Die internationale Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat die Indigo Invest Gruppe beim Verkauf eines Bürogebäudes in München beraten. Das Bürogebäude liegt im Stadtteil München-Schwabing, Destouchestraße und ist vollvermietet. Es bietet rund 10.000 Quadratmeter vermietbare Fläche, die an 15 Parteien vermietet sind. Käufer ist die KGAL Gruppe.

Pressemitteilung Nr. 55/2015 vom 5. August 2015

Urteil vom 21. Mai 2015 IV R 25/12

Mit Urteil vom 21. Mai 2015 hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. Voraussetzung ist, dass mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist.

In dem Urteilsfall hatte ein Filmproduktionsfonds in den USA Kinospielfilme produzieren lassen und mit deren Vertrieb durch Lizenzvertrag eine niederländische Firma betraut. Der Fonds verpflichtete sich gegen erhöhte Lizenzgebühren zur Leistung eines erheblichen Vermarktungskostenzuschusses, wobei der Rückfluss des hingegebenen Betrages durch Bankgarantien abgesichert war. Das Finanzamt versagte dem Fonds den sofortigen Abzug des Vermarktungskostenzuschusses als Betriebsausgaben und vertrat die Auffassung, der hingegebene Betrag sei in einem über die Laufzeit des Lizenzvertrages linear aufzulösenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Es berücksichtigte dementsprechend im Streitjahr nur einen anteiligen Abzug der Kosten. Die Klage vor dem Finanzgericht (FG) blieb erfolglos.

In seinem Revisionsurteil bestätigte der BFH das angefochtene FG-Urteil zwar im Ergebnis, gelangte aber zu der Auffassung, in der Sache liege ein partiarisches Darlehen vor, weil sich der Fonds die Gewährung des Zuschusses durch erhöhte Lizenzzahlungen habe entgelten lassen und angesichts der gewählten Vertragskonstruktion kein Ausfallrisiko zu tragen gehabt habe. Damit schied ein sofortiger voller Abzug des hingegebenen Zuschusses als Betriebsausgabe ebenso aus wie die vom FG angenommene anteilige Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Aufgrund des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbotes blieb es im Ergebnis jedoch beim anteiligen Abzug der Kosten für das Streitjahr.

Die KGAL Gruppe, mit Sitz in Grünwald, konzipiert seit 1968 innovative Finanzlösungen und langfristige Sachwertanlagen in den Bereichen Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur für private und institutionelle Investoren. Sie verwaltet in Objekt- und Beteiligungsgesellschaften zum 31. Dezember 2014 ein Investitionsvolumen von 22,3 Milliarden Euro. Die KGAL Investment Management übernimmt dabei als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rolle des Vermögensverwalters.

Zum Team von DLA Piper gehörte Partner Fabian Mühlen (Real Estate, Frankfurt), Partner Dr. Torsten Pokropp (Finance & Projects, Frankfurt), Counsel Christiane Conrads (Real Estate, Köln), Associate Carla Nicolai und Wirtschaftsjuristin Tamara Schwenk (beide Real Estate, Frankfurt).

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