DLA Piper berät WISAG Aviation Service erfolgreich bei Sofortvollzug für Bodenabfertigung am Flughafen Frankfurt am Main

26.10.2017

26. Oktober 2017

DLA Piper hat die WISAG Aviation Service Holding GmbH im Rahmen des Prozesses um die Bodenabfertigungskonzession am Flughafen Frankfurt am Main erfolgreich beraten. Bereits am 11. Juli dieses Jahres erhielt die WISAG Aviation Service durch das Land Hessen die einzige Drittabfertiger-Lizenz für einen weiteren Bodenverkehrsdienstleister. Gegen diese Auswahlentscheidung hatte der bisherige Dienstleister Acciona in der Hauptsache geklagt. Im anschließenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte DLA Piper für die Wisag Aviation Service einen Antrag auf Sofortvollzug der Auswahlentscheidung gestellt, der nun durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angeordnet und ab dem 1. Februar 2018 gewährt wurde. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Somit wird die Wisag Aviation Service ab diesem Zeitpunkt endgültig Bodenverkehrsdienstleistungen für Fluggesellschaften am Flughafen Frankfurt am Main anbieten.

Die Neuvergabe der Drittabfertiger-Lizenz war notwendig geworden, nachdem DLA Piper erfolgreich für die WISAG Aviation Service ein Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Abschluss gebracht hatte. Hintergrund war, dass sich WISAG Aviation Service gegen die Vergabe einer Drittabfertiger-Lizenz auf dem Frankfurter Flughafen an den bisherigen Dienstleister Acciona zur Wehr gesetzt hatte, woraufhin das Land Hessen die Konzession neu ausschreiben musste.

WISAG Aviation Service ist Teil der WISAG Gruppe mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist bereits seit 1982 in der Luftfahrtbranche aktiv.

Das Beratungsteam von DLA Piper umfasste den Kölner Partner Dr. Ludger Giesberts und Associate Dr. Michael Gayger. Dr. Giesberts und sein Team beraten die WISAG Aviation Service seit vielen Jahren umfassend im Hinblick auf Bodenabfertigungskonzessionen an diversen Flughäfen.

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