DLA PIPER ERREICHT FÜR WISAG AVIATION NEUAUSSCHREIBUNG DER BODENABFERTIGUNGSDIENSTE AM FLUGHAFEN FRANKFURT/MAIN

20.10.2014

Köln – Die internationale Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat für WISAG Aviation Service GmbH & Co. KG gegen das Land Hessen die Aufhebung der Auswahlentscheidung zu Gunsten der Acciona Airport Services Frankfurt GmbH erreicht. Auf der Grundlage dieser Auswahlentscheidung war Acciona Airport Services Frankfurt GmbH berechtigt, am Frankfurter Flughafen, wie bereits in den Jahren zuvor, Bodenabfertigungsdienste durchzuführen. Die WISAG Aviation war mit ihrem Angebot im Vergabeverfahren für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Frankfurt/Main nicht erfolgreich und hatte deshalb Klage am Hessischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.

Der 9. Senat des Hessischen VGH hat gestern der Klage stattgegeben und die fehlerhafte Auswahlentscheidung aufgehoben. Das Land Hessen ist verpflichtet, eine neue Ausschreibung durchzuführen. Als maßgebliche Gründe führt das Gericht an, dass gegen die Pflicht zur Offenlegung wesentlicher Entscheidungskriterien für die Auswahl verstoßen worden sei. Dies stehe nicht im Einklang mit dem Transparenzgebot. Auf diese Weise sollen willkürliche Entscheidungen des öffentlichen Auftragsgebers ausgeschlossen werden. Zudem solle durch konkrete Vorgaben erreicht werden, dass der öffentliche Auftraggeber von den Bietern optimierte und damit vergleichbare Angebote erhalte. Bewertungskriterien dürften nicht erst nach Kenntnis der Bewerbung der Bieter festgelegt werden. Dagegen habe das Land Hessen verstoßen, weil es erst zwei Monate nach Eingang, Öffnung und Sichtung der Bewerbungsunterlagen einen Verwaltungshelfer herangezogen habe und mit diesem die konkreten Wertungs- und Gewichtungskriterien, unter anderem für die geforderte Mustermengenkalkulation, festgelegt habe. Damit hat DLA Piper eine weitere Grundsatzentscheidung für WISAG Aviation erreicht. Zuvor hatte DLA Piper bereits bezüglich der Auswahl des Bodenabfertigers am Flughafen Köln/Bonn ein Leiturteil vor dem Bundesverwaltungsgericht (13.12.2012) erreicht.

Auf Seiten von DLA Piper berieten Partner Dr. Ludger Giesberts und Counsel Guido Kleve (beide Litigation & Regulatory, Köln).

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