DLA Piper erwirkt für CCR Logistics Systems grundlegende Entscheidung zur Altbatterierücknahme
31. August 2018
DLA Piper hat für die CCR Logistics Systems AG beim Verwaltungsgericht Halle eine grundlegende Entscheidung zum Erhalt des bestehenden Wettbewerbssystems im Bereich der Rücknahme von Gerätealtbatterien in Deutschland erwirkt.
Die 1991 gegründete CCR Logistics Systems AG ist Teil der international tätigen Reverse Logistics Group und betreibt unter der Marke CCR REBAT ein herstellereigenes Rücknahmesystem für Altbatterien. Hersteller von Gerätebatterien in Deutschland sind verpflichtet, sich nach ihrer Wahl entweder am Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem zu beteiligen. Für die Rücknahmesysteme sind nach dem Batteriegesetz Sammelziele vorgegeben, welche diese jedes Jahr zu erreichen haben.
Das Umweltbundesamt hatte im Dezember 2017 einen sogenannten Leitfaden erlassen, der unter anderem neue Vorgaben für die Berechnung dieser Sammelziele für die Altbatterien-Rücknahmesysteme enthalten hat. Die geplante Umsetzung dieser neuen Vorgaben hätte ab 2019 dazu geführt, dass für viele Batteriehersteller ein Wechsel in ein anderes Rücknahmesystem praktisch kaum noch möglich gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht Halle hat nunmehr aufgrund einer Klage der CCR Logistics Systems AG die neuen Vorgaben des Leitfadens des Umweltbundesamts für rechtswidrig erachtet, weil diese nicht in Einklang mit anwendbarem Recht standen, insbesondere dem Batteriegesetz. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass CCR REBAT nicht an den Leitfaden gebunden ist. Die erfolgreich aufgebaute Wettbewerbsdynamik im Markt für die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland bleibt damit erhalten.
Die CCR Logistics Systems AG wurde von Partner Dr. Ludger Giesberts und Associate Dr. Michael Gayger (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln) vertreten. Director Public Affairs, Dr. Marcus Ostermann (Hamburg), berät die CCR Logistics Systems AG zudem zu der aktuell geplanten Novellierung des Batteriegesetzes.