DLA Piper vertritt ProSieben erneut erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Jugendschutzrecht – Rechte der Medienanbieter gestärkt

07.09.2022

6. September 2022 – DLA Piper hat die Seven.One Entertainment Group GmbH erneut erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg) vertreten. Konkret ging es im aktuellen Verfahren um eine Beanstandung der Sendung „Steven liebt Kino“, in der Kinofilme vorgestellt wurden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sah durch die Ausstrahlung einen angeblichen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Dies hatte das zuständige Organ, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), auf Basis einer Beschlussvorlage der mabb festgestellt. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) kam hingegen zu einer anderen Bewertung; sie gab die Sendung nach Ausstrahlung, aber vor der KJM-Entscheidung für die Altersstufe ab 12 Jahren und das Tagesprogramm frei.

Die Beanstandung der Ausstrahlung durch die mabb war bereits erstinstanzlich durch das Verwaltungsgericht (VG Berlin) aufgehoben worden. Das VG Berlin hatte festgestellt, dass eine Verletzung der Begründungspflicht des § 17 Abs. 1 Satz und 3 und 4 JMStV vorliege. Denn die KJM habe sich die Beschlussvorlage der mabb leicht modifiziert zu eigen gemacht, wobei weder die Bezugnahme hinreichend bestimmt, noch die Begründung der Beschlussvorlage der mabb selbst frei von Widersprüchen sei. In diesem Zusammenhang hatte das VG Berlin betont, dass es sich bei der Begründungspflicht nicht um eine nur wünschenswerte Vorgehensweise handele, sondern diese vor allem auch der grundrechtlichen Position der betroffenen Rundfunkveranstaltern und Telemedienanbietern dient. Fehlt eine solche Begründung oder genügt sie nicht den gesetzlichen Anforderungen, schlage dies auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der zuständigen Landesmedienanstalt durch, wobei es sich um einen absoluten Verfahrensfehler handele. Denn das ordnungsgemäße Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium – also der KJM – stammenden Begründung sei „essentiell“ für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV.

Der Versuch der mabb, diese Feststellungen im Berufungsverfahren zu kippen, war nun erfolglos. Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der mabb auf Zulassung der Berufung abgelehnt, womit das Urteil des VG Berlin rechtskräftig geworden ist. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des VG Berlin unbeanstandet gelassen und damit als ein weiteres Obergericht die Bedeutung der Begründungspflicht und die Rechte der Medienanbieter gestärkt. Ergänzend betont es, dass die zu begründenden Beschlüsse der KJM gegenüber den anderen Organen der zuständigen Landesmedienanstalt auch bindend und deren Entscheidung zugrunde zu legen seien, was die Abhängigkeit der Entscheidung der Landesmedienanstalt von der Entscheidung der KJM und eben auch ihrer Begründung bewirke.

Das DLA Piper Team stand unter Federführung von Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und umfasste Counsel Christoph Engelmann und Associate Dr. Rabea Kjellsson (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht/Medienrecht, Hamburg).

In-house wurde die Auseinandersetzung von Jürgen Harling (Legal Director Media Law / Legal Affairs Entertainment) betreut.

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