Doppelschlag: White & Case gewinnt für Berliner Flughafengesellschaft

13.02.2007

White & Case

Berlin, 13. Februar 2007

 

 

Im Dezember 2006 und Ende Januar 2007 hat der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Klagen verschiedener Linienfluggesellschaften sowie Geschäftsfluggesellschaften (sog. Business Aviation) gegen die beabsichtigte Stilllegung des Betriebs des Flughafens Tempelhof verhandelt. Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Berliner Flughafengesellschaft in den einschlägigen Verwaltungsverfahren und vor Gericht beraten und vertreten.

In seinem gestrigen Urteil hat das Gericht die Schließung des Flughafens für rechtmäßig erklärt. Das OVG führte zur Begründung aus, dass es einem Flughafenbetreiber möglich sein müsse, sich in einem rechtsstaatlich geordneten Verfahren von einer unwillkommen gewordenen Genehmigung und einer hiermit verbundenen Betriebspflicht zu befreien. Anhaltspunkt für eine Verletzung von Rechten der gegenwärtigen Nutzer des Flughafens Tempelhof erkannte das Gericht nicht. Etwaige Nachteile seien jedenfalls zumutbar.

Die Klagen betrafen den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Flughafens Berlin-Tempelhof. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte auf Antrag der Berliner Flughafengesellschaft verfügt, dass der Betrieb des Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2007 eingestellt werden darf.

Das Gericht hatte nach der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember eine um ein Jahr verlängerte Betriebsdauer vorgeschlagen. Die überwiegende Zahl der Kläger hatte den gerichtlichen Vergleich abgelehnt. Im Januar übernahm die Luftverkehrsbehörde den gerichtlichen Vorschlag in einen Änderungsbescheid. Für die Geschäftsfluggesellschaften werden hiernach in Schönefeld Räumlichkeiten und ein Hangar an dem künftig im BBI für sie vorgesehenen Standort bereitgestellt. Den Linienfluggesellschaften steht bis zur Eröffnung des Single-Airport Berlin Brandenburg International (BBI) frei, ob sie nach Berlin-Schönefeld (den Standort des künftigen BBI) umziehen oder vorübergehend noch den Flughafen Berlin-Tegel bis zu dessen Schließung nach Eröffnung des BBI nutzen.

Die Möglichkeit einer vorübergehenden Nutzung Tegels durch die Airlines hatte der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch einen Beschluss vom 29. Januar 2007 eröffnet, indem er den Baustopp-Antrag einer Bürgerinitiative gegen das zusätzliche Terminal Ost auf dem Flughafen Berlin-Tegel zurückgewiesen hat. Dieses Terminal schafft eine zusätzliche Abfertigungskapazität für ca. 2,5 Millionen Passagiere.

Ausdrücklich offen ließ das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung, ob es überhaupt einen Anspruch der Fluggesellschaften auf Abwägung ihrer Belange gebe. Eine diskriminierende Verteilung der Verkehre oder ein Abwägungsfehler liege jedenfalls nicht vor. Die mit einem Umzug nach Schönefeld verbundenen möglichen Nachteile gegenüber einem Umzug zum Flughafen Tegel (konkret: eine gegenwärtig ggf. längere Anfahrt, Belastung durch Koordinierung mit dem Baubetrieb für den BBI) seien hinzunehmen.

Die Berliner Flughafengesellschaft wurde in allen Verwaltungs-, Klage- und Eilverfahren von den Berliner Partnern Dr. Norbert Wimmer und Dr. Tobias Masing von White & Case unter Mitarbeit verschiedener Associates beraten und vertreten.

„Wir freuen uns, dass das Gericht sich unserer Argumentationslinie und unseren Anträgen trotz allem öffentlichen Druck und trotz massiver Lobbyarbeit der Schließungsgegner angeschlossen hat“, kommentiert Dr. Norbert Wimmer. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Integration des Berlin-Brandenburger Luftverkehrs am künftigen Single-Standort BBI. Wir freuen uns, unserer Mandantin ein weiteres Mal bei einem Terminal-Bau und vor allem in dem präzedenzlosen und juristisch hoch spannenden Stilllegungs-Verfahren für den Flughafen Tempelhof erfolgreich unterstützt zu haben.“ White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit mehr als 2,000 Anwälten an 35 Standorten in 23 Ländern präsent.

In Deutschland verfügt White & Case über 240 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München [www.whitecase.de].

Kontakt:

Dr. Norbert Wimmer, Tel.: 030 88091 1505; E-Mail: NWimmer@whitecase.com

Kontakt + Bildmaterial:

Barbara Gruber, Tel.: 069 29994 1122; E-Mail: BGruber@whitecase.com

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