Dr. Steinhübel bei Care Life im Gläubigerausschuss / BaFin schützt Anleger nur unzureichend
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Die Gläubigerversammlung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG wählt
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel aus der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel
& von Buttlar einstimmig in den Gläubigerausschuss. Kritik äußern Dr.
Steinhübel und Insolvenzverwalter Bruno Fraas an der zögerlichen Haltung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Stuttgart, im Juni 2008: Im Insolvenzverfahren der Care Life Investment Trust II AG & Co.
KG fand am 3. Juni 2008 in Würzburg die Gläubigerversammlung statt. Den Care Life
Anlegern war eine sichere, renditeträchtige Kapitalanlage versprochen worden, was sich nach
Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Würzburg als Anlagebetrug herausstellte.
Die Insolvenzverwaltung zeigt sich zuversichtlich, durch Liquidation des schuldnerischen
Vermögens insbesondere in den USA eine respektable Insolvenzquote zu erzielen. Nach
Aussage Fraas´ hätte allerdings durch ein früheres und entschlosseneres Einschreiten der
BaFin den betroffenen Anlegern eine erheblich größere Vermögensmasse im
Insolvenzverfahren zur Verfügung gestanden. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel teilt diese Ansicht:
„Ich habe bei mehreren Pleitefällen des Grauen Kapitalmarkts beobachtet, dass die BaFin
Vermögensinteressen geschädigter Kapitalanleger nur ungenügend wahrnimmt. Durch ihr
sehr zögerliches Einschreiten ähnelt die Behörde einem zahnlosen Tiger und wird ihrer
Verantwortung gegenüber den Anlegern nur unzureichend gerecht. Ich fordere von der
staatlichen Seite eine deutlich stärkere Initiative im Sinne der Anleger!“
Als Mitglied des Gläubigerausschusses vertritt Dr. Steinhübel die Interessen aller
Geschädigten der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG. Für den Rechtsanwalt stellt
seine Wahl einen wiederholten Vertrauensbeweis geschädigter Kapitalanleger dar, da er auch
im Falle der insolventen F & P AG & Co. KG als Gläubigerausschussmitglied tätig ist.
Pressekontakt:
Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Nina Königsmark
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Die Höhe der Insolvenzquote und die Dauer des Insolvenzverfahrens sind noch nicht zu
prognostizieren. Geschädigte Care Life Anleger sollten daher zeitnah
Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen
ihre Anlageberater geltend machen. Die ersten erfolgreichen Schadenersatzprozesse belegen
die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe.
Bedauerlicherweise haben viele Geschädigte ihre Forderungen falsch zur Insolvenztabelle
angemeldet. Betroffene Gläubiger sollten deshalb ihre Forderungsanmeldung von einem
Rechtsanwalt überarbeiten lassen, der über vertiefte Erfahrungen sowohl im Kapitalanlageals
auch im Insolvenzrecht verfügt.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.