Dr. Steinhübel & von Buttlar: Betreuer haftet neben Anlageberater

08.01.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Im Fall der insolventen BFI Bank AG spricht das Landgericht Waldshut-

Tiengen einer Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar

Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 € zu. Neben dem Anlageberater

zieht das Gericht auch den Betreuer der Anlegerin zur Verantwortung.

Stuttgart, 08.01.2008: Das deutsche Banksystem ist trotz gegenteiliger

Behauptungen anfällig für Bankenpleiten. So wurde beispielsweise im Jahr 2003

über das Vermögen der BFI Bank AG aus Dresden das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ein böses Erwachen: Da die

Einlagen bei der BFI Bank AG über die Entschädigungseinrichtung deutscher

Banken (EdB) nur bis 20.000 € abgesichert waren, warten noch heute zahlreiche

Betroffene auf eine angemessene Entschädigung.

Anderes gilt für eine Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die bei der

BFI Bank AG ein Wachstumszertifikat erworben hatte. In dem nun schriftlich

vorliegenden Urteil vom 30.10.2007, Aktenzeichen 1 O 336/06, spricht das

Landgericht Waldshut-Tiengen dieser Mandantin Schadensersatz in Höhe von

106.148,76 € zu.

Für den Schaden muss zum einen der Anlageberater aufkommen, der die

Kapitalanlage bei der BFI Bank AG empfohlen hatte. Er wies die Mandantin nicht auf

die minimale Absicherung über die EdB hin. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-

Tiengen gliedert sich in eine Reihe anderer Entscheidungen ein, welche die Kanzlei

Dr. Steinhübel & von Buttlar im Zusammenhang mit der Pleite der BFI Bank AG

erstritten hat.

Zum anderen haftet der Betreuer der geschädigten Anlegerin auf Schadensersatz.

Aufgrund des hohen Alters der Klägerin oblag die Verwaltung ihres Vermögens

einem Betreuer. Ihm lastet das Gericht an, dass er bei der Anlage des von ihm

betreuten Vermögens hinsichtlich der Mündelsicherheit nicht den sichersten Weg

gegangen sei, sondern dem Anlageberater blind vertraut habe.

„Ein richtiges Urteil hinsichtlich des Anlageberaters und ein deutliches Warnsignal für

alle Betreuer, die sich den finanziellen Angelegenheiten ihrer Schützlinge widmen“,

so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. „Das Urteil macht deutlich, dass Betreuer bei der

Ausübung ihrer Tätigkeit enormen Haftungsgefahren unterliegen. Oftmals decken

Haftpflichtversicherungen diese Risiken zumindest teilweise ab, dennoch sollte sich

jeder Betreuer im Vorfeld fachkundig beraten lassen.“

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden

deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie

Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende

Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online

abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

Pressekontakt:

Borgmeier Media Communication Sabine Berekoven, Lars Kühme

Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960

Fax: 040/4130 9620 Mail: kuehme@agentur-borgmeier.de

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