Dr. Steinhübel & von Buttlar: Betreuer haftet neben Anlageberater
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Im Fall der insolventen BFI Bank AG spricht das Landgericht Waldshut-
Tiengen einer Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar
Schadensersatz in Höhe von 106.148,76 € zu. Neben dem Anlageberater
zieht das Gericht auch den Betreuer der Anlegerin zur Verantwortung.
Stuttgart, 08.01.2008: Das deutsche Banksystem ist trotz gegenteiliger
Behauptungen anfällig für Bankenpleiten. So wurde beispielsweise im Jahr 2003
über das Vermögen der BFI Bank AG aus Dresden das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ein böses Erwachen: Da die
Einlagen bei der BFI Bank AG über die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken (EdB) nur bis 20.000 € abgesichert waren, warten noch heute zahlreiche
Betroffene auf eine angemessene Entschädigung.
Anderes gilt für eine Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die bei der
BFI Bank AG ein Wachstumszertifikat erworben hatte. In dem nun schriftlich
vorliegenden Urteil vom 30.10.2007, Aktenzeichen 1 O 336/06, spricht das
Landgericht Waldshut-Tiengen dieser Mandantin Schadensersatz in Höhe von
106.148,76 € zu.
Für den Schaden muss zum einen der Anlageberater aufkommen, der die
Kapitalanlage bei der BFI Bank AG empfohlen hatte. Er wies die Mandantin nicht auf
die minimale Absicherung über die EdB hin. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-
Tiengen gliedert sich in eine Reihe anderer Entscheidungen ein, welche die Kanzlei
Dr. Steinhübel & von Buttlar im Zusammenhang mit der Pleite der BFI Bank AG
erstritten hat.
Zum anderen haftet der Betreuer der geschädigten Anlegerin auf Schadensersatz.
Aufgrund des hohen Alters der Klägerin oblag die Verwaltung ihres Vermögens
einem Betreuer. Ihm lastet das Gericht an, dass er bei der Anlage des von ihm
betreuten Vermögens hinsichtlich der Mündelsicherheit nicht den sichersten Weg
gegangen sei, sondern dem Anlageberater blind vertraut habe.
„Ein richtiges Urteil hinsichtlich des Anlageberaters und ein deutliches Warnsignal für
alle Betreuer, die sich den finanziellen Angelegenheiten ihrer Schützlinge widmen“,
so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel. „Das Urteil macht deutlich, dass Betreuer bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit enormen Haftungsgefahren unterliegen. Oftmals decken
Haftpflichtversicherungen diese Risiken zumindest teilweise ab, dennoch sollte sich
jeder Betreuer im Vorfeld fachkundig beraten lassen.“
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Versicherungsrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.
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